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20.05.2024

29.01.2009

No-Harm-Liste für Oxidationsstabilisatoren für Biodiesel veröffentlicht

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Bei der Verwendung von Additiven für Biodiesel (FAME) als Blendkomponente in Dieselkraftstoff ist es von großer Bedeutung, dass von diesen Stoffen keine unzulässigen Wechselwirkungen mit dem Mineralölkraftstoff, dessen Additiven oder dem Motorenöl ausgehen. Neben dem schon seit Langem für die Biodieselstabilisierung bekannten Stoff BHT (3,5-di-tert-butyl-4-hydroxy-toluen) sind inzwischen weitere Stoffe bzw. Produkte am Markt verfügbar. Für die sichere Verwendung beginnend bei der Einmischung in Biodiesel (Lösungsverhalten) und nachfolgend dessen Verwendung als Blendkomponente in Dieselkraftstoff (B7) müssen ungünstige Einflüsse dieser Additive auf das motorische Verhalten ausgeschlossen werden (no-harm-test).

Nach dem Stand der Technik werden in Biodiesel als Blendkomponente keine Fließverbesserer, sondern zunehmend Oxidationsstabilisatoren eingesetzt, um im fertigen Blendkraftstoff eine ausreichende Oxidationsstabilität sicherzustellen. Die ab Januar 2009 gültige Dieselkraftstoffnorm - DIN 51628 - als Norm für einen B7-Blendkraftstoff "empfiehlt dringend" den Grenzwert der Oxidationsstabilität für zugesetzte Fettsäuremethylester von 6 auf 8 Stunden hoch zu setzen und eine Mindestdosierung von 200 mg BHT/kg (oder eine wirkungsäquivalente Menge eines anderen geeigneten Stabilisators) einzusetzen. Die empfohlene Höchstdosierung für Oxidationsstabilisatoren beträgt laut DIN-Norm 500 mg/kg unabhängig von der stofflichen Zusammensetzung des Stabilisators.

Mit zwischen der Mineralölindustrie und der Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e. V. (AGQM) abgestimmten Methoden wurden auf Antrag der beteiligten Additivhersteller Oxidationsstabilisatoren auf Erfüllung der so genannten No-Harm-Kriterien untersucht. Diese Kriterien umfassen folgende Tests:

  • Prüfung auf Einhaltung von Mindestanforderungen, darunter keine Änderung der sicherheitstechnischen Eigenschaften des Biodiesels (z. B. Flammpunkt, Wassergefährdungsklasse), keine unzulässige Änderung der Normparameter gemäß EN 14214 für Biodiesel, Vorlage klarer Anwendungsbeschreibungen für das Additiv
  • XUD9-Test, entsprechend CEC F-23-1-01 (motorische Prüfung - nozzle fouling)
  • DGMK-Filtrationstest 663
  • Prüfung auf Motorölverträglichkeit (abgeleitet von DGMK 531-1)

Produkte, die diese Bedingungen erfüllen, werden in einer entsprechenden Liste bekannt gemacht. In der Dieselkraftstoffnorm DIN 51628 wird auf diese Liste verwiesen. Darüber hinaus wird mit einem festgelegten Prüfalgorithmus (Relative Efficiency Test - RET) anhand von vier unterschiedlichen Szenarien ermittelt, welche Dosierungen anderer Additive wirkungsäquivalent zu 200 mg BHT/kg sind.

Diese Liste wird als von der AGQM als offene Liste geführt, d. h. interessierte Additivhersteller können jederzeit einen Antrag zur Prüfung stellen.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel (AGQM)