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20.05.2024

14.09.2009

Heimliche Vaterschaftstests zukünftig verboten: Neues Gendiagnostikgesetz tritt zum 01.02.2010 in Kraft

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Am 24.04.2009 hat der Deutsche Bundestag ein neues Gendiagnostikgesetz beschlossen. Demnach sollen heimliche Vaterschaftstests zukünftig verboten werden. Bereits nach der bisherigen Rechtssprechung sind heimliche Vaterschaftstest rechtswidrig, da sie gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Sie können daher auch nicht vor Gericht verwendet werden. Allerdings werden heimliche Vaterschaftstests derzeit aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage nicht strafverfolgt. Dies ändert sich mit Inkrafttreten des neuen Gendiagnostikgesetzes am 01.02.2010. Dann gelten solche heimlichen Vaterschaftstests als Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Dem durchführenden Labor drohen Strafen bis 300.000 Euro. Private Vaterschaftstests, denen alle beteiligten Personen zugestimmt haben, dürfen auch weiterhin durchgeführt werden.

Weiterhin sieht das Gendiagnostikgesetz vor, dass ab dem 01.02.2011 Vaterschaftstests nur noch durch akkreditierte Labore durchgeführt werden dürfen. Die JenaGen GmbH erfüllt diese Bedingung schon seit langem. Bereits seit 2004 weisen wir durch unsere Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 unsere Fachkunde und hohen Qualitätsstandards nach.

Quelle: JenaGen GmbH