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20.05.2024

29.04.2009

EU verbietet Dimethylfumarat in Produkten

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Die Europäische Union hat den Einsatz des Fungizids Dimethylfumarat (DMF)* in Produkten offiziell verboten. Ab 1. Mai 2009 müssen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sicherstellen, dass DMF-haltige Produkte nicht in den Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen. Entsprechende Produkte, die sich bereits auf dem Markt befinden, müssen ebenfalls vom Markt genommen und bei den Verbrauchern zurückgerufen werden.

Im Januar 2009 billigten die Mitgliedsstaaten der EU ein Verbot des Fungizids / Biozids Dimethylfumarat (DMF, CAS-Nr. 624-49-7) in Konsumgütern. Hierzu hat die EU-Kommission mit Datum vom 17. März 2009 die unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten geltende Entscheidung 2009/251/EG erlassen (EU-ABl. L 74/32). Danach dürfen ab dem 1. Mai 2009 DMF-haltige Produkte oder Produktteile nicht mehr in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. "DMF-haltig" sind Produkte oder Produktteile, bei denen DMF als Bestandteil angegeben ist, oder die - auch ohne Bezeichnung - DMF in einer höheren Konzentration als 0,1 mg/kg enthalten. Darüber hinaus müssen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass DMF-haltige Produkte, die bereits in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt worden sind, vom Markt genommen und bei den Verbrauchern zurückgerufen werden.

Zumeist war Dimethylfumarat abgepackt in kleinen Beuteln / Säckchen in Möbeln befestigt bzw. in Schuhkartons beigelegt. Durch Verdunstung und anschließende Imprägnierung des Produkts schützt die Chemikalie dieses vor Schimmelpilzbefall.

Die Chemikalie verursachte jedoch auch Nebenwirkungen bei Verbrauchern, die mit den Produkten in Kontakt kamen. Dimethylfumarat gelangte durch die Kleidung auf die Haut der Verbraucher, wo es eine schmerzvolle Kontaktdermatitis mit Juckreiz, Entzündung, Rötung, Brennen und akuten Atembeschwerden verursachen konnte.

Seit 2008 wurden für folgende Länder insgesamt 25 RAPEX-Meldungen für DMF-haltige Produkte veröffentlicht (RAPEX ist das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, mit Ausnahme von Nahrungs- und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten): Spanien mit 16 Meldungen, Frankreich mit 7 Meldungen, Finnland und Polen mit jeweils einer Meldung. Am 23. März 2009 veröffentlichte das französische Gesundheitsministerium einen Bericht über Hautreizungen, die mit einer möglichen Belastung durch Dimethylfumarat in Verbindung stehen. Zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 10. Januar 2009 wurden bei den französischen Giftzentren 134 Hautreizungen gemeldet. Bei 97 dieser Warnungen wurde eine Belastung mit Dimethylfumarat als mögliche Ursache für die Symptome festgestellt. In 28 Fällen wurde Dimethylfumarat mit Sicherheit als Ursache bestätigt.

Belgien, Frankreich und Spanien sind die einzigen Mitgliedsstaaten, die besondere rechtliche Bestimmungen im Hinblick auf Dimethylfumarat erlassen haben. Frankreich erließ im Dezember 2008 ein Dekret, das den Import und die Vermarktung von DMF-haltigen Sitzmöbeln und Schuhen für die Dauer von einem Jahr verbietet. Das französische Dekret schreibt außerdem den Rückruf sämtlicher Sitzmöbel und Schuhe vor, die entweder selbst oder in ihrer Verpackung sichtbar DMF enthalten. Belgien hat im Januar 2009 ein Dekret erlassen, das die Vermarktung aller DMF-haltigen Artikel verbietet. Im Januar 2009 verkündete Spanien offiziell ein Verbot von DMF in Schuhen, Sofas und allen Gegenständen, die mit der Haut in Kontakt kommen. Deutschland wird sich diesen Regelungen, auch aufgrund der EU-Vorgaben, in Kürze anschließen.

Quelle: SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH