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20.05.2024

08.04.2009

Gemeinsame Erklärung zahlreicher Wissenschaftsorganisationen zu OpenAccess

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In der Erklärung "Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte", die von zahlreichen Verlegern und Autoren unterzeichnet wurde, sieht sich die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen mit der inakzeptablen Unterstellung konfrontiert, die Freiheit zur Veröffentlichung in grundgesetzwidriger Weise beschneiden zu wollen. Die Allianz-Initiative "Digitale Information" - auf die sich die Initiatoren der oben genannten Erklärung beziehen - verfolgt im Gegenteil das Ziel, Wissenschaftler mit der bestmöglichen Informationsinfrastruktur auszustatten, die sie für ihre Forschung brauchen. Bezogen auf die erhobenen Vorwürfe hält die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fest:

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fordert eine für den Leser entgeltfreie Publikation (Open Access) ausschließlich von Forschungsergebnissen, die durch den Einsatz öffentlicher Mittel und damit zum Nutzen der Forschung und Gesellschaft insgesamt erarbeitet wurden. Keinesfalls fordert die Allianz eine Open-Access-Publikation belletristischer Schriften, aus deren Verwertung Autoren ihren Lebensunterhalt beziehen. Dies zu suggerieren, ist irreführend.

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fordert nicht zum Rechtsbruch auf. Die Open-Access-Politik der Allianz greift weder in die Urheberrechte der Autoren ein, noch lässt sie die Verlagsinteressen unberücksichtigt. Im Gegenteil: Die Förderung der Umstellung des wissenschaftlichen Publikationswesens geht mit der Umschichtung von Mitteln einher, die neue, Open-Access-kompatible Geschäftsmodelle ermöglichen. Diese Angebote werden von Verlagen aufgegriffen. Open Access ist für viele ein funktionierendes Geschäftsmodell. Alle Richtlinien, mit welchen Wissenschaftler in Deutschland oder in anderen Staaten zu Open-Access-kompatiblem Publizieren aufgefordert werden, verknüpfen das Open-Access-Publizieren mit dem geltenden Urheberrecht. Der Vorwurf einer "Enteignung der Urheber" entbehrt jeder Grundlage, denn Wissenschaftler bleiben nach wie vor alleinige Urheber ihrer Werke.

Die Freiheit der Wissenschaft ist ein hohes und im Grundgesetz verbrieftes Gut, das konstitutives Merkmal der Allianzorganisationen ist. Die bei uns beschäftigten oder von uns geförderten Wissenschaftler sind frei in der Wahl ihrer primären Publikationsformen. Wir erwarten jedoch, dass die Autoren der Gesellschaft, die ihre Forschung durch Steuermittel möglich macht, einen einfachen Zugang zu ihren Publikationen eröffnen, der zudem die öffentliche Hand möglichst wenig finanziell belastet. Wo dies primär nicht durch die Veröffentlichung in einem Open-Access-Medium geschehen kann, sollen die Autoren ihre Publikationen über Open-Access-Repositorien verfügbar machen, wo immer dies rechtlich möglich ist. Der Großteil gerade der international agierenden Verlage gestattet dies schon heute.

Soweit öffentlich geförderte Forschung betroffen ist, bestreiten die Partner der Allianz mit ihrem finanziellen Engagement die gesamte Kette der Wissensverwertung von der Informationsbeschaffung über die erste Lektüre und die ersten Laborversuche bis hin zum Kauf der mit öffentlichen Mitteln erstellten Publikationen. Sofern Verlagsdienstleistungen in Anspruch genommen werden, um primär im Open Access zu publizieren, sind diese selbstverständlich nach wie vor zu vergüten. Genau hierfür stellen die Allianz-Organisationen einen Teil ihres Budgets bereit.

Quelle: Helmholtz Gesellschaft