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20.05.2024

07.04.2009

Erneut gravierende Mängel in amtlichen Listen der Trinkwasseruntersuchungsstellen

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Wiederum gravierende Mängel in den behördlichen Listen der Trinkwasseruntersuchungsstellen fand der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) bei einer erneuten Überprüfung. Der Verband hatte die in ihrem Informationsgehalt für die Öffentlichkeit fehlerhaften und irreführenden Angaben mehrerer Bundesländer bereits 2007 kritisiert.

Gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung sind die Gesundheitsministerien der Bundesländer verpflichtet, Listen von den Untersuchungsstellen zu veröffentlichen, die im Bundesland niedergelassen sind und die die gesetzlich geforderte Qualifikation für Trinkwasseruntersuchungen (Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025) erfüllen.

Aus aktuellem Anlass (Novellierung der TrinkwV, Todesfall durch Legionelleninfektion in einer Klinik) sah sich der Laborverband jetzt mit den Listen aus Baden-Württemberg und Hessen konfrontiert. Bei jeder der beiden Stichproben ließen sich gleich mehrere Fehler finden.

Aufgeführt seien Unternehmen (Laborstandorte)

  1. die NICHT über die notwendige Kompetenz (Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025) zu verfügen scheinen. Dies zeige sich daran, dass diese Laboratorien nicht in der Datenbank des Deutschen Akkreditierungsrates der "Akkreditierten Laboratorien" geführt werden.

    Besonders brisant erscheint dem Laborverband dabei, dass es sich in zwei Fällen um Laboratorien von Wasserversorgungsunternehmen handelt, deren Unabhängigkeit ("Kontrolle des eigenen Wassers") ohnehin kritisch zu hinterfragen sei.

  2. bei denen bestimmte Untersuchungsbereiche (Mikrobiologie) ausdrücklich von der Akkreditierung ausgenommen sind, die aber dennoch auf den offiziellen Ministeriumslisten für diese Bereiche eine Zulassung zugesprochen bekommen.
  3. die nach eigenem Bekunden schon seit längerem keinen Laborbetrieb für Trinkwasseranalytik mehr unterhalten.
  4. die seit mehreren Jahren nicht mehr existieren.
  5. die tlw. schon seit längerem unter einem anderen Firmennamen operieren.

Nach Einschätzung des VUP zeigten gerade die letzten Kritikpunkte, mit welcher Nachlässigkeit derartige Listen angeblich kontrolliert und veröffentlicht würden.

Der Verbraucher und die Versorgungsunternehmen vertrauten darauf, dass die ihnen vom Gesundheitsamt empfohlenen Laboratorien über eine ausreichende Kompetenz verfügen.

Auch berücksichtigten die Listen nur unzureichend die Bedürfnisse derjenigen, die nach einem geeigneten Labor suchten. So führt eine der beiden Listen lediglich das Datum des Erstbescheides der Zulassung auf, während das andere Bundesland erst gar keine Angaben zu einer Befristung der Zulassung macht.

Akkreditierungen, wie die für Trinkwasseruntersuchungen werden regelmäßig überprüft. Nach 5 Jahren läuft eine Akkreditierung jedoch generell aus und muss im Rahmen einer "Reakkreditierung" aufgefrischt werden. Datumsangeben der Erstzulassung in den Listen vor dem Jahr 2004 sind nach Auffassung des Laborverbandes unnötig und eher verwirrend.

Der VUP hofft jetzt, dass das Bundesministerium für Gesundheit diesen Kritikpunkt bei der Novellierung der Trinkwasserverordnung aufgreift und gegenüber den Länderstellen für eine bundesweit einheitliche Regelung sorgt.

Quelle: Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP)