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20.05.2024

09.01.2009

Stoffidentifizierung und Benennung unter REACH

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Der Bestimmung des Stoffnamens kommt bei der Vorregistrierung und später bei der Registrierung eine grundlegende Bedeutung zu; hier ist dann auch die Bestimmung der genauen Stoffidentität erforderlich. Mit der Feststellung des Stoffnamens entscheidet sich praktisch, ob ein bestimmter Stoff im Altstoffinventar EINECS verzeichnet ist und damit die Definition eines Phase-in-Stoffes erfüllt. Auch bei der Datenteilung im "Substance Information Exchange Forum" (SIEF) oder bei der Kommunikation in der Produktkette spielen der Stoffname und die Stoffidentität eine wichtige Rolle.

Zur Bestimmung der Identität und zur Benennung von Stoffen hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Leitlinie "Guidance for identification and naming of substances under REACH" herausgegeben. Wie in der rechtlichen Anmerkung in allen Leitlinien der ECHA jeweils angegeben, stellen die darin enthaltenen Informationen und Erläuterungen keine Rechtsberatung dar. Es wird stattdessen ausdrücklich betont, dass ausschließlich die REACH-Verordnung als authentische legale Referenz dient. Die Unternehmen können somit unter Beachtung der REACH-Verordnung den in der Verordnung gegebenen Spielraum nutzen, um die jeweils am besten geeigneten und passenden Methoden für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu finden. Dies kann von vielen Faktoren abhängen, wie z. B. von den jeweiligen Produkten, Managementmethoden, Kunden und Lieferanten, etc. In jedem Fall sind die Unternehmen dafür verantwortlich zu überprüfen, ob die Vorschriften gemäß der REACH-Verordnung eingehalten werden.

Die Information "REACH: Zur Benennung und Identifizierung von Stoffen" soll die Unternehmen bei der Interpretation der REACH-Verordnung hinsichtlich der Bestimmung der Stoffidentität und des Stoffnamens sowie bei der Anwendung der diesbezüglichen ECHA-Leitlinie unterstützen und aus Sicht des VCI mögliche Optionen bei der Umsetzung von REACH in die betriebliche Praxis aufzeigen. Allerdings wird auch hier betont, dass die Verantwortung für die korrekte Interpretation und Umsetzung der REACH-Verordnung bei den Unternehmen selbst liegt. Die VCI-Information ist auch in englischer Sprache verfügbar.

Quelle: Verband der Chemischen Industrie (VCI)