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10.05.2024

03.06.2008

Novellierung der Laborrichtlinien: Überarbeitung der BGR 120, GUV-R 120 und TRGS 526

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Im Fachausschuss Chemie ist der Arbeitskreis Laboratorien mit der Novellierung der "Laborrichtlinien" befasst. Die Fortentwicklung des Standes der Technik und Wissenschaft, aber auch der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und toxikologischen Erkenntnisse sowie nicht zuletzt die rechtlichen Rahmenbedingungen machen eine grundlegende Überarbeitung der "Laborrichtlinien" erforderlich.

Dabei war es diesem seit mehr als einem halben Jahrhundert existierenden Regelwerk für die Sicherheit in Laboratorien immer ein Anliegen, den Personen in Laboratorien Hilfestellungen und praktische Tipps an die Hand zu geben, wie Unfälle und Erkrankungen vermieden werden können. Es sind daher mit verschiedenen Verwendern intensive Gespräche über die Struktur und die Inhalte geführt und eine Vielzahl von eingegangenen Anregungen aus der Praxis berücksichtigt worden.

Hieraus resultiert nicht nur die Überarbeitung der Inhalte, sondern auch eine Änderung der Struktur der "Laborrichtlinien", welche nicht nur den intensiv geäußerten Wünschen der Verwender nachkommt, sondern auch besser zur neuen Rechtssituation passt. Dabei wurde versucht, fachlich zusammenhängende, aber aus formalen Gründen bislang getrennte Inhalte zusammenzuführen, dabei aber gleichzeitig eine gewisse Wiedererkennbarkeit zu gewährleisten.

Die "Laborrichtlinien" bestehen nunmehr aus zwei Modulen: das erste umfasst alle Kapitel mit Ausnahme des Abschnitts "Spezielle Betriebsbestimmungen". Die Berücksichtigung dieser Teile führt dazu, dass Laboratorien für Tätigkeiten mit giftigen oder cmr-Gefahrstoffen in der Regel ausgestattet und eingerichtet sind. Abweichungen sind selbstverständlich sowohl auf dem gleichen Schutzniveau mit anderen, ebenso wirksamen Maßnahmen als auch durch Reduzieren von Maßnahmen, wenn von weniger hohen Gefährdungen ausgegangen werden kann, auch weiterhin möglich. Der Abschnitt "Spezielle Betriebsbestimmungen" enthält Regeln und Hilfestellungen für viele weitere Verfahren und Stoffe, aus denen die jeweils zutreffenden bei Bedarf ausgewählt werden müssen. Hier sind auch Ausführungen zu Tätigkeiten mit cmr-Stoffen enthalten.

Quelle: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie