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19.05.2024

19.01.2007

Bundestag verabschiedet das neue Befristungsrecht in der Wissenschaft

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"Junge Forscher haben jetzt in Deutschland bessere berufliche Perspektiven", begrüßte Bundesforschungsministerin Annette Schavan die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft durch den Deutschen Bundestag am Donnerstag. "Ich freue mich, dass die Initiative der Bundesregierung in den vergangenen Monaten auf so breite Unterstützung in der Wissenschaft gestoßen ist." Das neue Gesetz vereinfacht die befristete Beschäftigung von Wissenschaftlern in Drittmittelprojekten, auch nachdem sie ihre Qualifizierungsphase abgeschlossen haben. Zur Karriere von Wissenschaftlern gehört, dass sie sich in verschiedenen Forschergruppen profilieren. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen finanzieren ihre Forschungsprojekte zunehmend über Drittmittel und sind darauf angewiesen, Mitarbeiter befristet zu beschäftigen. Bisher fehlte hierzu aber ein ausdrücklicher Befristungsgrund, der die nötige Rechtssicherheit schafft.

Die bestehenden Befristungsregelungen für die Qualifizierungsphase, die so genannte 12-Jahresregelung bzw. 15-Jahresregelung in der Medizin, haben sich in der Praxis bewährt. Sie wurden daher aus dem Hochschulrahmengesetz in das neue Gesetz überführt. Die Regelungen werden um eine familienpolitische Komponente ergänzt: Bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer in der Qualifizierungsphase um zwei Jahre für jedes Kind. Hierdurch berücksichtigt der Gesetzgeber die hohe Belastung von Wissenschaftlern mit Kindern. Darüber hinaus sollen sie durch die neue Regelung ermutigt werden, bereits in jungen Jahren eine Familie zu gründen.

Die neuen Regelungen treten voraussichtlich im März 2007 in Kraft.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)