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10.05.2024

22.12.2006

Kein Silvesterfeuerwerk ohne BAM-Prüfzeichen

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Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat für Silvester 2006 die neuen Feuerwerkskörper auf ihre Sicherheit überprüft. 154 Feuerwerkskörper erhielten die Zulassung, 117 wurden abgelehnt. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Ablehnungen um 8 Feuerwerkskörper ohne Zulassung der BAM oder mit gefälschtem Zulassungszeichen bergen in ihrer Wirkung häufig ein hohes Gefährdungspotential in sich. Sie sind daher in der Sicherheit ihrer Handhabung und Qualität nicht einschätzbar.

Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können gefährliche Wirkungen entfalten. Dabei hält der Trend zu Feuerwerksbatterien und -kombinationen unvermindert an: Neue Effekte werden in einem kompletten kleinen "Großfeuerwerk" kombiniert.

In Deutschland werden sie von der BAM zum Schutz von Personen und Sachgütern auf Zusammensetzung und Funktion überprüft. Ergeben die Prüfungen, dass der Feuerwerkskörper unter Einhaltung der Bedienungsanleitung sicher ist, erhält er die Zulassung.

Die vermehrten Ablehnungen sind u. a. darauf zurückzuführen, dass neue Hersteller bzw. Importeure eine Zulassung für ihre Feuerwerkskörper für den deutschen Markt anstreben. Da die Qualität der Zulassungsmuster noch nicht zufrieden stellend ist, wird von einigen deutschen Importeuren zunehmend auf die Fertigung und die Qualitätssicherung in China Einfluss genommen.

Europaweit wird an einer Harmonisierung bezüglich der Anforderungen an das Feuerwerk gearbeitet. Die Europäische Kommission strebt dazu die Verabschiedung einer Pyrotechnik-Richtlinie an, die das Inverkehrbringen nach internationalen Zulassungsbedingungen erlauben soll. Die politische Entscheidung hierzu soll in noch in diesem Jahr im Wettbewerbsrat getroffen werden. Danach wird die nationale Überführung der Richtlinie für Deutschland bis Ende 2007 erfolgen können. Die BAM ist eine der wenigen Institutionen in Europa, die bereits jetzt nach den Europäischen Normen bzw. Normentwürfen prüft.

Als ein weiteres sprengstoffrechtliches Prüf- und Zulassungsverfahren hat die BAM die so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Zurschaustellen von Feuerwerk in Geschäften erheblich vereinfacht, ohne das Sicherheitsniveau zu verringern. Damit wird ein wichtiger Schritt zur Deregulierung für die Wirtschaft erreicht.

Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)