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20.05.2024

26.01.2004

50 Prozent weniger Unfallverhütungsvorschriften

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Mit der Verringerung von ehemals 128 auf jetzt noch 63 Unfallverhütungs- vorschriften (in allen Branchen) haben die Berufsgenossenschaften in einem ersten Schritt das Anfang 2003 gesetzte Zwischenziel voll erreicht.

Ziel ist es, alle Unternehmen nachhaltig und wirksam von unnötigen Vorschriften zu entlasten und Doppelregelungen mit staatlichen Vorschriften zu beseitigen. Das bedeutet für die Unternehmen mehr Eigenverantwortung - eröffnet aber auch Freiräume für betriebliche Regelungen. "Mit der Reduzierung der BG-Vorschriften haben wir einen entscheidenden Schritt hin zur Entbürokratisierung geschafft - ohne dass dadurch Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beeinträchtigt werden", erklärt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG). Nach den entsprechenden Beschlüssen der Mitgliederversammlung des HVBG im Juni und November 2003 hätten die einzelnen BGen diese Beschlüsse nicht nur zügig umgesetzt, sondern seien oft auch darüber hinausgegangen. So habe zum Beispiel die Steinbruchs-Berufsgenossenschaft zum 1.1.2004 fast 70 Prozent ihrer Unfallverhütungsvorschriften abgeschafft und die Gesamtzahl ihrer Vorschriften damit auf nur noch 15 reduziert.

Der Prozess sei aber noch nicht abgeschlossen, die Berufsgenossenschaften streben langfristig etwa zehn Basisvorschriften an. Diese reichten aus, den Unternehmen Leitlinien für Präventionsarbeit und -verantwortung zu geben. "Die Unfallverhütungsvorschriften sollen sich in Zukunft auf gefährdungsträchtige Schwerpunkte konzentrieren und keinerlei Überschneidung mit staatlichen Vorschriften mehr haben", betont Eichendorf.

Dreh- und Angelpunkt zukünftiger berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit ist die seit dem 1. Januar 2004 in Kraft befindliche Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1). Diese Grundlagenvorschrift gilt für alle Branchen und enthält die wesentlichen Bestimmungen über die Organisation des Arbeitsschutzes und über die im Betrieb zu treffenden Präventionsmaßnahmen.

Quelle: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)