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20.05.2024

20.01.2004

REACH verbessert den Umgang mit Chemikalien

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Die Europäische Kommission hat im Oktober 2003 den Verordnungsentwurf zum künftigen Chemikalienrecht vorgelegt. Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) soll den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt verbessern - und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit der chemischen Industrie erhalten und stärken. Wie das zusammen passt, darüber diskutierten Vertreter aus Industrie, Verbänden und Behörden auf der Veranstaltung "REACH - die Ziele erreichen". Unter diesem Motto hatten die EU-Kommission, das Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) in das Bundespresseamt eingeladen.

"Eine wissensbasierte Wirtschaft verträgt sich nicht mit dem Zustand, dass zigtausend Chemikalien produziert, verarbeitet, angewendet und an den Mann und an die Frau gebracht werden, ohne dass deren Wirkungen auf die Gesundheit der Menschen und die Umwelt ausreichend bekannt sind", sagte Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes, auf der Berliner Veranstaltung.

Das derzeitige Chemikalienmanagement in Europa hat erhebliche Schwächen. Von den rund 30.000 Stoffen, die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, sind bislang nur 140 ausreichend auf ihre Wirkungen bewertet. Die Nachweispflicht für Risiken liegt bei den Behörden. REACH soll neue Regeln setzen: Für die Sicherheit der Chemikalien sind fortan die Hersteller, Importeure und Weiterverarbeiter verantwortlich. Sie müssen künftig zu allen Stoffen beurteilungsfähige Daten vorlegen, die den ganzen Lebenszyklus einschließen. Besonders besorgniserregende Stoffe, etwa krebserzeugende, erbgutschädigende und fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR) oder persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe (PBT), bedürfen einer Zulassung. Insofern stellt REACH für den Schutz von Mensch und Umwelt einen wichtigen Meilenstein dar.

Allerdings hat die EU-Kommission in ihrem Bemühen, die Regelungen wirtschaftsverträglich zu gestalten, von ihrem ursprünglichen Entwurf deutliche Abstriche gemacht: Die Datenanforderungen für Stoffe, die mit weniger als zehn Tonnen pro Jahr produziert werden, sind so stark zurückgeschraubt, dass eine verlässliche Einschätzung des Umweltrisikos nicht mehr möglich ist. Dies betrifft den Großteil der 30.000 im Umgang befindlichen Chemikalien, die über das Wasser, die Luft und den Abfall in die Umwelt gelangen und denen die Verbraucher täglich ausgesetzt sind. In diesem Punkt bleibt die REACH-Verordnung sogar hinter der Selbstverpflichtung der deutschen Chemieindustrie von 1997 zurück.

Gleiches gilt für die mangelnden Anforderungen an Zwischenprodukte und das Fehlen jeglicher Qualitätssicherung: UBA-Präsident Andreas Troge dazu: "Qualitativ schlechte Bewertungen bringen das System in Misskredit. Das schafft Bürokratie - also genau das, was die Industrie nicht will. Eine Qualitätskontrolle muss also in ihrem ureigenen Interesse sein."

Der Tagungsband "REACH - die Ziele erreichen" umfasst 144 Seiten und kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden.

Quelle: Umweltbundesamt