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19.05.2024


Thema: Re: Auflagen und Gesetze bei Errichtung eines Labors, wer kennt sich aus?

Autor(in): Dr. Gottfried Marquardt am 03. August 2004 um 07:38:38

Antwort auf: Auflagen und Gesetze bei Errichtung eines Labors, wer kennt sich aus? eingetragen von Oliver Müller am 30. Juli 2004 um 16:35:43

Sehr geehrter Herr Müller,

ich bin beim Gewerbeaufsichtsamt Heilbronn (noch, ab 1.1.2005 gibt es ja keine mehr).
Wenn Sie ein Labor einrichten wollen, müssen Sie einen passenden Raum haben. Passend heißt nicht nur groß genug, sondern er muß auch in der richtigen Gegend liegen. Je nach dem, was Sie genau machen wollen und in welchem Umfang, mindestens ein Mischgebiet oder besser ein Gewerbegebiet. Falls der Raum bisher noch nicht als Labor genutzt war, brauchen Sie eine Nutzungsänderung. Das Verfahren ist wie eine Baugenehmigung, d.h. Sie müssen das mit entsprechenden Plänen beim zuständigen Baurechtsamt beantragen. Dabei wird auch das Gewerbeaufsichtsamt beteiligt. Ich empfehle Ihnen, schon vorher mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Kontakt aufzunehmen, das Objekt gemeinsam anzuschauen und die notwendigen Auflagen zu besprechen.
Sie können sich gern mit weiteren Fragen an mich wenden, aber den Kontakt mit dem lokal zuständigen Sachbearbeiter kann das nicht ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marquardt