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08.05.2024

25.04.2024

Arbeitssicherheit - keine Selbstverständlichkeit

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Arbeitssicherheit
Bild: pixabay [CCO]
Mit Beginn der ersten Industriellen Revolution Mitte des 18. Jahrhunderts wurde zunächst vieles einfacher. Maschinen wie Dampfmaschine und Webstuhl arbeiteten schneller und effektiver als Menschen, sodass deutlich mehr Waren hergestellt und verkauft werden konnten.

Was für die Fabrikbesitzer und Hersteller mehr Profit bedeutete, hatte für die neue gesellschaftliche Klasse der Lohnarbeiter viele Nachteile. Die oftmals einfachen Tätigkeiten an der Maschine konnten auch ungelernte Kräfte ausführen, daher war auch Kinderarbeit die Regel.

Die preußische Regierung beschloss 1839 die Regelung, dass Kinder unter neun Jahren (sic!) nicht mehr in Fabriken arbeiten durften. Für unter 16-Jährige galt eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag. Allerdings blieb es trotzdem dabei, dass verunfallte Arbeiter, die nicht mehr arbeitsfähig waren, keinen Lohn mehr erhielten und oftmals auch ihren Arbeitsplatz verloren.

Eine Krankenversicherung für Arbeitnehmer und eine Unfallversicherung wurde erst Ende des 19. Jahrhundert eingeführt. Ein großer Verfechter des Arbeitsschutzes war Kaiser Wilhelm II. Otto von Bismarck dagegen befürchtete wirtschaftliche Nachteile durch verstärkte Arbeitssicherheit - schließlich sind Sicherheitsvorkehrungen und -einrichtungen immer mit zusätzlichen Kosten verbunden. An dieser Ansicht hat sich bis heute auch nichts geändert.

Der Beginn des Ersten Weltkrieges bremste alle Bemühungen zur Arbeitssicherheit wieder aus. Erst nach dessen Ende wurden sie wieder eingeführt und weiter verschärft.

Die Elektrifizierung und dadurch ermöglichte neue Technik führte ab 1920 zur zweiten Industriellen Revolution. Die 1933 nach der Zerschlagung der Gewerkschaften gegründete Deutsche Arbeiter Front DAF kümmerte sich in NS-Zeiten linientreu um die Belange der Arbeiter, deren Sicherheit und auch um betriebliche Sozialpolitik.

Auch während des Zweiten Weltkrieges scherte sich niemand um Gesundheit und Rechte der Arbeiter - erst recht nicht um die der zahllosen Zwangsarbeiter, die unter menschenunwürdigen Zuständen bis zur völligen Erschöpfung und nicht selten bis zum Tode schuften mussten.

Nach 1945 besann man sich wieder der Verantwortung für seine Mitarbeiter und deren Sicherheit. Das 1974 verabschiedete Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) spielt noch heute eine große Rolle. 1996 wurde es durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ergänzt. Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand arbeiten - nicht ganz uneigennützig - stetig an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitssicherheit in Betrieben.

Das alles hat dazu geführt, dass in Deutschland die Zahl der Unfalltoten vom historischen Höchststand von 7.904 tödlichen Arbeitsunfällen im Jahr 1917 auf mittlerweile ungefähr 450 in den letzten Jahren verringert hat. Dies ist weniger als ein tödlicher Unfall pro 100.000 Arbeitnehmer, aber jeder schwere oder tödliche Unfall ist einer zu viel. Daher sollte jeder Arbeitnehmer, egal ob Handwerker, Produktionsmitarbeiterin oder Büroangestellter gut auf seine persönliche Sicherheit achten. Der ehemalige Professor für Verkehrsplanung an der TU Wien, Dr. Peter Cerwenka hat es so formuliert:

Nichts ist so unsicher wie die Sicherheit.
Peter Cerwenka (1942-2020)
Abgesehen davon dürfen unsere hohen Arbeitssicherheitsstandards in Deutschland nicht darüber hinwegtäuschen, dass in anderen Teilen der Welt noch immer unzumutbare Arbeitsbedingungen herrschen, die schwere, nicht selten tödliche Unfälle zur Folge haben. Hier hätte das EU-Lieferkettengesetz ein sehr viel deutlicheres Zeichen setzen können.

» Grafik der DGUV zu Arbeitsunfällen

» Worker's Memoryal Day am 28.04.

Autor:  

Anke Fähnrich

Anke Fähnrich


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