Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Der Kurs vermittelt die rechtlichen Voraussetzungen, die bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ohne Schutzstufen oder bei Tätigkeiten der Schutzstufe 1 und 2 im Betrieb oder in der Forschung zu beachten sind. Informieren Sie sich über die Eigenschaften der Biostoffe, die Grundlagen für eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung und den Stand der Sicherheitstechnik.
Zahlreiche praktische Beispiele beleuchten die unterschiedlichen gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und die jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen. Ein Schwerpunkt liegt auf den Grundlagen für eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung, die Sie direkt in einer Gruppenarbeit anwenden können.
Inhalte:
- Überblick über die Rechtsgrundlagen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen: EU-Recht und nationale Vorschriften; Abgrenzung der Biostoffverordnung zum Infektionsschutz, zum Gentechnikrecht und zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen
- Die Regelungen der Biostoffverordnung: Allgemeine Einführung und Überblick; Erlaubnis-, Anzeige- und Dokumentationspflichten; Technisches Regelwerk
- Anforderungen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen: Sicherheitstechnische Anforderungen an die Laborausstattung; organisatorische Maßnahmen und persönliche Schutzausrüstung; Maßnahmen zur Inaktivierung, Sterilisation und Abfallentsorgung; Verpackung und Transport von biologischen Proben; Biosecurity Aspekte (Dual Use); Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Grundlagen für eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- Gruppenarbeit zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Beispiele aus der Praxis
Zielgruppe:
Angesprochen sind Unternehmen, in denen mit biologischen Arbeitsstoffen umgegangen wird, Projektleiter und Beauftragte für die biologische Sicherheit, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Mitarbeitende von Überwachungsbehörden sowie betroffene Arbeitnehmer.
KIT - Campus Nord - Gebäude 101
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