Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
27.04.2024

Sicherheit und Gesundheitsschutz im Büro und Verwaltungsbereich

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Sowohl nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes als auch nach § 4 der DGUV Vorschrift 1 haben Arbeitgeber oder Vorgesetzte, denen Arbeitgeberpflichten übertragen wurden, die Pflicht, Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Sie muss erforderlichenfalls wiederholt, mindestens jedoch einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.

Inhalte:

  • Relevante Inhalte der einschlägigen Vorschriften und Regelwerke
  • Pflichten und Rechte der Beschäftigten
  • Aufgaben der Unfallversicherungsträger
  • Unfallgefahren am Arbeitsplatz
  • Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Verhalten im Alarmfall

Teilnehmerkreis:

Die notwendige Dokumentation über die Unterweisung erfolgt mittels einer Teilnahmebescheinigung.


» Programmdetails und Anmeldung


Veranstalter:
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt
Termin:
14.11.2024 | Seminar (Eggenstein-Leopoldshafen)
Land:
Deutschland

Kontaktdaten:
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt
KIT - Campus Nord - Gebäude 101
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
D-76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Tel.: +49 721 608-24801
Fax: +49 721 608-24857
Mail: Anfrage versenden
Web: www.fortbildung.kit.edu


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