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08.05.2024

15.04.2020

DAkkS veröffentlicht Leitfaden zur Durchführung von Fernbegutachtungen

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Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat einen umfassenden Leitfaden für ihre Kunden zur Durchführung von Fernbegutachtungen veröffentlicht. Fernbegutachtungen ersetzen soweit wie möglich notwendige Überwachungs- und Wiederholungsbegutachtungen für die Zeit der durch die Corona-Pandemie verursachten Einschränkungen.

Der Leitfaden informiert die in nächster Zeit zu begutachtenden Konformitätsbewertungsstellen mit dem Ziel, Fernbegutachtungen kundenfreundlich und effizient umzusetzen. Schwerpunkte des Leitfadens sind neben den technischen Grundvoraussetzungen vor allem der Anwendungsbereich und der Ablauf von Fernbegutachtungen.

Start der Fernbegutachtungen

Mit Veröffentlichung des Leitfadens beginnt die DAkkS flächendeckend mit der Umsetzung von Fernbegutachtungen. Dazu setzen sich die Verfahrensmanager der DAkkS zur konkreten Planung der Termine und ihres Ablaufs mit den akkreditierten Stellen in Verbindung. Zur effizienten Umsetzung der neuen Begutachtungspraxis bittet die DAkkS darum, dass akkreditierte Stellen diese Kontaktaufnahme der verantwortlichen DAkkS-Verfahrensmanager zunächst abwarten.

Zum Hintergrund

Fernbegutachtungen ersetzen bis auf Weiteres und soweit wie möglich die sonst üblichen Vor-Ort-Begutachtungen. Sie und der damit verbundene Einsatz von Videokonferenz-Tools tragen dazu bei, notwendige Überwachungs- und Wiederholungsbegutachtungen ohne Gefahr für die Gesundheit aller Beteiligten durchzuführen. Auf diesem Weg kann die Kompetenz der Konformitätsbewertungsstellen überprüft und die Akkreditierung aufrechterhalten werden.

» Leitfaden zum Download

Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)