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20.05.2024

13.11.2018

Studie zu Verwendung und Risiken von Nanomaterialien als Pigmente veröffentlicht

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Für viele Nanopigmente sind noch nicht genügend Daten vorhanden, um die Risiken abschließend zu beurteilen. Dadurch können zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden Beurteilungen zur Sicherheit dieser Materialien gezogen werden. Es gibt jedoch einige generelle Regeln, die festgehalten werden können.

Die Literatur-Studie untersucht die sichere Verwendung von Nanopigmenten im Arbeitsbereich und in Konsumprodukten auf dem europäischen Markt. Dafür wurde eine Liste aller klar deklarierten Nanopigmente, die auch als solche definiert werden können, erstellt. Die Liste beinhaltet insgesamt 81 Substanzen. Die Autoren machen darauf aufmerksam, dass durch eine kürzliche Einigung zur Inklusion neuer Anforderungen für die Meldung von nanoskaligen Substanzen in der Zukunft eine umfassendere Inventar-Liste für Nanomaterialien, Pigmente eingeschlossen, entstehen wird.

Die Beurteilung von Toxizität ist schwierig. Dies deshalb, weil eine Vielzahl von nanoskaligen Pigmenten mit jeweils einzigartigen Eigenschaften existiert. Derzeit fehlen zudem standardisierte Verfahren für diese Varietät von Materialien. Es gibt jedoch einige wenige Substanzen, die bereits sehr gründlich untersucht werden, unter anderem TiO2, ZnO oder Carbon Black. Diese Nanomaterialien werden allerdings nicht ausschließlich als Pigmente verwendet. Für die Expositions-Beurteilung gibt es momentan nur wenig experimentelle Daten.

Die Risiko-Beurteilung und folgende Entscheide sind durch den Mangel an Daten erschwert. Die Autoren heben dies als die wichtigste Erkenntnis der Studie hervor und regen an, dass mehr Forschung in diese Richtung betrieben wird. Die Studie findet aber trotz der lückenhaften Datenlage einige generell gültige Regeln: Trockenpigmente bergen das größte Risiko, weil sie besonders einfach eingeatmet oder eingenommen werden können. Bei Pigmenten, die hingegen in Matrizen (z.B. Kunststoff) eingearbeitet sind, wird angenommen, dass kein großes Risiko besteht, es sei denn, sie werden mit Schleifverfahren behandelt. Die generellen Regeln orientieren sich am Vorsorgeprinzip: Eine mögliche Exposition bedeutet auch ein mögliches Risiko für die menschliche Gesundheit.

» Link zur Studie

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)