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20.05.2024

05.04.2018

Erste registrierte Sammlung der Mikroorganismen Europas

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Das Leibniz-Institut DSMZ, die Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH, ist als erste Einrichtung überhaupt in das europäische Register von Sammlungen aufgenommen worden. Die DSMZ erfüllt damit nachgewiesenermaßen die Anforderungen des Nagoya-Protokolls und nimmt ihren Kunden zwei zentrale Aufgaben ab: Zu prüfen, ob eine biologische Ressource in den Geltungsbereich des Nagoya-Protokolls fällt und ob alle nötigen Dokumente und Genehmigungen vorliegen.

"Jeder, der einen Bakterienstamm, eine Pilzkultur oder einen anderen Mikroorganismus bei der DSMZ bestellt, kann sich ab sofort sicher sein, der wichtigsten Sorgfaltspflicht im Rahmen des Nagoya-Protokolls Genüge getan zu haben", erläutert DSMZ-Geschäftsführer Professor Jörg Overmann.

Das Nagoya-Protokoll ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der die Umsetzung der Ziele der UN-Konvention über die biologische Vielfalt regelt. Demnach ist die biologische Vielfalt einschließlich genetischer Ressourcen das Eigentum des Landes, aus dem sie stammt. Dies gilt für Organismen aller Art oder deren Teile; Pflanzen und Tiere genauso wie Pilze und Bakterien oder auch nur DNA. Sammlung, Weitergabe oder Nutzung dieser Ressourcen können vom Ursprungsland eingeschränkt werden und sind nur mit entsprechender Genehmigung erlaubt. Auch die wissenschaftliche Erforschung der Organismen stellt eine Nutzung im Sinne des Nagoya-Protokolls dar.

Bis heute haben 104 Länder das Nagoya-Protokoll ratifiziert. Den Zugang zu ihren biologischen Ressourcen haben sie unterschiedlich stark eingeschränkt. Dementsprechend stark unterscheiden sich die jeweiligen Regelungen und Zuständigkeiten zwischen einzelnen Ländern.

"Grundsätzlich ist jeder Wissenschaftler verpflichtet, selbst zu ermitteln, was in einem Land gilt und welche Genehmigungen einzuholen sind", so Overmann. "Durch das Nagoya-Protokoll ist es für die Wissenschaft erheblich schwieriger geworden, mit Bakterien oder Pilzkulturen, die zu den wichtigsten Forschungsgegenständen der Lebenswissenschaften gehören, zu arbeiten. Den zusätzlichen Aufwand unterschätzen viele."

Genau diesen Mehraufwand nimmt die DSMZ als registrierte Sammlung ihren Kunden nun ab. "Wir bieten der wissenschaftlichen Gemeinschaft damit einen einzigartigen Service an", erläutert Mikrobiologe Overmann. Die bürokratischen Hürden würden stark reduziert, so dass sich die Wissenschaftler wieder auf die Forschung konzentrieren könnten.

Die Aufnahme der DSMZ in das Register der Sammlungen gilt mit Ausnahme weniger Pflanzenzelllinien für alle der über 40.000 im öffentlichen Katalog geführten Mikroorganismen und Kulturen der DSMZ, die unter die Regularien des Nagoya-Protokolls fallen. Die DSMZ hat dafür in den letzten Monaten alle Ressourcen überprüft, ihren gesamten Katalog aktualisiert, sowie Bestellvorgänge und Qualitätskontrollen angepasst, um die in der EU-Verordnung 511/2014 geregelten Voraussetzung für die Aufnahme in das Register zu erfüllen. Die Prüfung und Genehmigung des Antrags erfolgte durch das Bundesamt für Naturschutz als deutsche Vollzugsbehörde für das Nagoya-Protokoll.

Quelle: Leibniz Institut DSMZ