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20.05.2024

13.09.2017

Probenahme und Untersuchung von Nutzwasser künftig nur noch mit Akkreditierung

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Prüflaboratorien benötigen künftig für die Untersuchung und Probenahme von Nutzwasser aus Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern eine Akkreditierung. Das geht aus der 42. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImschV) hervor, die am 19. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und einen Monat später in Kraft getreten ist. Es gilt seit dem 19. August 2017 eine einjährige Übergangsfrist, in der sich Laboratorien von der DAkkS akkreditieren lassen können.

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabschneider waren in der Vergangenheit immer wieder eine Quelle von Legionellenemissionen und führten in der Folge zu schweren Erkrankungen bei Menschen.

Um das Risiko von Legionellenausbrüchen künftig zu minimieren, wurde mit der 42. BImschV eine Melde- und Überwachungspflicht für die oben genannten technische Anlagen eingeführt, die eine regelmäßige Untersuchung des Nutzwassers beinhaltet. Die Probenahme und Untersuchung muss dabei nach genormten Verfahren und unter Berücksichtigung gegebenenfalls vorliegender Empfehlungen des Umweltbundesamtes durchgeführt werden.

Prüflaboratorien können sich ab sofort im Sinne der 42. BImschV akkreditieren lassen. Sie müssen dazu bei der DAkkS einen Antrag (FB 72 FB 001) mit der dazugehörigen Prüfverfahrensliste (72 FB 005.39_Prüfverfahren 42. BImSchV) einreichen. Es gelten die "Allgemeine Regeln zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen" der DAkkS (71 SD 0 001).

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Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)