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20.05.2024

11.11.2016

Entwurf zur Anpassung der TA Luft vorgelegt

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Die TA Luft ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie legt den Stand der Technik für über 50.000 Anlagen in Deutschland fest.

Die geltende TA Luft stammt aus dem Jahr 2002. Seither hat sich der Stand der Technik in vielen Bereichen weiterentwickelt. Um dem Anspruch an eine konsistente, vollzugsvereinfachende und -vereinheitlichende und rechtssichere Verwaltungsvorschrift weiterhin gerecht zu werden, ist eine Anpassung der TA Luft erforderlich. Das BMUB hat deshalb einen Entwurf für eine überarbeitete TA Luft vorgelegt. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Wichtige Änderungen der TA Luft sind in folgenden Bereichen nötig:

In der TA Luft werden mehrere Regelungen aus dem EU-Recht in nationales Recht umgesetzt. Dies betrifft zahlreiche Vorsorgeanforderungen, die in Durchführungsbeschlüssen der Europäischen Kommission zu Schlussfolgerungen über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-Schlussfolgerungen) auf der Grundlage der Industrie-Emissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU) enthalten sind. Darüber hinaus werden in der TA Luft die Vorgaben der EU-Richtlinie über mittelgroße Feuerungsanlagen (Richtlinie EU 2015/2193) umgesetzt, soweit sie genehmigungsbedürftige Anlagen betreffen. Diese Richtlinie enthält Vorgaben für die Emissionen der wichtigsten Luftschadstoffe aus Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen einem und 50 Megawatt.

Für alle Anlagen wird der Stand der Technik vor allem im Hinblick auf besonders relevante Luftschadstoffe wie Stickstoffoxiden oder Feinstaub überprüft.

Von besonderer Bedeutung für die menschliche Gesundheit sind die Emissionen an besonders gesundheitsschädlichen Stoffen, zu denen in erster Linie solche zählen, die karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind oder bei denen der Verdacht auf eine entsprechende Wirkung besteht. Auch hierzu werden die Anforderungen in der TA Luft angepasst.

Neu in die TA Luft aufgenommen werden darüber hinaus Anforderungen an die Geruchsimmissionen sowie verfahrenslenkende Anforderungen zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), zur Berücksichtigung der Stickstoffdepositionen und zur Berücksichtigung von Bioaerosolimmissionen.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)