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20.05.2024

14.10.2016

Neubewertung von MCPD, Glycidol und verwandten Stoffen

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Bei der Verarbeitung von Lebensmitteln können die unerwünschten Stoffe Glycidol, Glycidyl-Fettsäureester (GE), 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD), 2-Monochlorpropandiol (2-MCPD) sowie deren Fettsäureester, das heißt, bestimmte organisch-chemische Verbindungen, entstehen. Einerseits können sie sich aus natürlichen Inhaltsstoffen entwickeln wie bei Sojasauce. Anderseits können sie bei der Erhitzung von Fetten und Ölen entstehen, zum Beispiel bei der Raffination von Ölen.

Bei Tieren konnte nachgewiesen werden, dass 3-MCPD und sein Fettsäureester ab einer bestimmten Dosierung eine nierenschädigende Wirkung aufweisen und dass Glycidol und GE ab einer bestimmten Dosierung Tumore auslösen können.

Beurteilung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

Die EFSA hat 2016 die möglichen Risiken, die von den genannten Stoffen ausgehen, neu bewertet. Bei 3-MCPD und seinen Fettsäureester sieht sie insbesondere für jüngere Bevölkerungsgruppen ein Gesundheitsrisiko. Sie schlägt deshalb eine tiefere tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) vor. Auch die Aufnahme von Glycidol und GE müssen gemäß EFSA reduziert werden (siehe "Weitere Informationen" unten).

3-MCPD in Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen

Mütter, die nicht stillen können oder wollen, müssen auf Säuglingsanfangs- und Folgenahrung zurückgreifen. In diesen Produkten findet sich der Stoff 3-MCPD. Die neue Beurteilung der EFSA führt dazu, dass die Produkte auf dem Schweizer Markt Konzentrationen an 3-MCPD aufweisen können, welche die TDI bei Säuglingen um bis das Fünffache überschreiten. Auch wenn keine unmittelbaren gesundheitlich negativen Folgen für Säuglinge zu erwarten sind, ist eine Überschreitung des TDI nicht akzeptabel.

Empfehlungen des BLV

Bisher gibt es keine Hinweise, dass Kinder, die mit Säuglingsanfangs- und Folgenahrung ernährt werden, eine gesundheitliche Beeinträchtigung erfahren haben. Die Wahrscheinlichkeit eines Gesundheitsrisikos ist deshalb gering.

Das BLV empfiehlt Eltern nachdrücklich, ihre Säuglinge bei Bedarf wie bisher mit den speziell für sie hergestellten Produkten zu ernähren. Diese Produkte enthalten für den Säugling lebenswichtige Nährstoffe in der richtigen Zusammensetzung und sind auf ihre Bedürfnisse abgestimmt. Ein Umsteigen auf andere Produkte wie beispielsweise Kuh- oder Sojamilch, ist unbedingt zu vermeiden. Sie sind für Säuglinge nicht geeignet. Das Verabreichen dieser Produkte kann zu Mangelerscheinungen und Unverträglichkeiten führen.

Maßnahmen und weiteres Vorgehen

Die Belastung von Lebensmitteln wurde in den letzten fünf Jahren bereits um die Hälfte reduziert. Sie muss jedoch weiter gesenkt werden. Das BLV fordert nun von der Lebensmittelindustrie weitere wirkungsvolle Reduktionsmaßnahmen. Dazu gehört, dass sie andere Produktionsmethoden oder andere Fettquellen finden muss, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Das BLV prüft zudem in Koordination mit der EU die Einführung von Höchstwerten in verschiedenen Lebensmitteln.

» Weitere Informationen

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)