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20.05.2024

01.12.2015

BAuA-Datenbank über die Rechtsfolgen einer Einstufung nach CLP

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Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ist seit 2009 die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) in Kraft. Die Verordnung regelt unter anderem die europaweit einheitliche Einstufung von chemischen Stoffen und Gemischen. Die Einstufung hat jedoch nicht nur Folgen für die Kennzeichnung und die Verpackung von Produkten, sondern kann auch andere Rechtsbereiche wie beispielsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz oder die Baustellenverordnung berühren. Eine Datenbank im Internetangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über die Rechtsfolgen der Einstufung eines chemischen Stoffes oder Gemisches sorgt jetzt für mehr Klarheit.

Die BAuA-Datenbank beruht auf einer Recherche aller in Deutschland direkt gültigen Rechtsnormen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt wurde. Dabei lag der Schwerpunkt auf EU-Verordnungen, Bundesgesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, in denen Rechtsfolgen direkt an eine Einstufung nach Stoff-/Zubereitungsrichtlinie oder CLP-Verordnung gekoppelt sind. Außerdem wurde herausgestellt, wie die jeweiligen Rechtsfolgen beschaffen sind und an wen sie sich richten.

Die Datenbank ermöglicht es jedem Nutzer, sich schnell und umfassend darüber zu informieren, ob die Chemikalien, die er verwendet, gesetzlichen Regelungen unterliegen. Daraus lassen sich mögliche Folgen für den Einsatz und die Verwendung der Stoffe ableiten. Die Datenbank gibt es im Internetangebot der BAuA.

» Link zur Datenbank

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)