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20.05.2024

21.07.2015

Kriterien zur Beurteilung nanoskaliger biobeständiger Stäube veröffentlicht

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Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt einen Beurteilungsmaßstab für nanoskalige granuläre biobeständige Stäube (nanoGBS) vor, der bisherige Diskussionen um die Einordnung von nanoGBS zusammenfasst und eine klare Beurteilung der Stoffe durchführt.

In dem Beurteilungsmaßstab werden die gentoxischen und kanzerogenen Auswirkungen von nanoGBS bei verschiedenen Konzentrationen getestet und beurteilt. Abschließend wird zu den verschiedenen Bereichen ein kurzes Fazit gegeben, in dem zusammenfassend das Gefährdungspotential der nanoGBS beurteilt wird. Im Beurteilungsmaßstab werden jedoch keine technisch hergestellten Nanomaterialien mit spezifischer Toxizität behandelt. Ein weiterer Beurteilungsmaßstab für mikroskalige granuläre biobeständige Stäube liegt bereits vor und wird in dem Bericht als Vergleichsmittel in Betracht gezogen. Der Beurteilungsmaßstab wurde vom AGS im Mai 2015 beraten und bestätigt.

Quelle: Hessen Nanotech