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20.05.2024

23.06.2015

DAkkS stellt neues Überwachungskonzept vor

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Die Überwachung erteilter Akkreditierungen berücksichtigt zukünftig stärker die individuelle "Leistung und Stabilität" der Dienstleistungen von Konformitätsbewertungsstellen. Das ist Kern des neuen Überwachungskonzeptes, das die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) nun auf der Akkreditierungskonferenz in Berlin zusammen mit zwei weiteren Neuerungen erstmals vorstellte.

Mit dem neuen Überwachungskonzept setzt die DAkkS deutlich auf die Qualität der Konformitätsbewertungsstellen. Stellen, die ihre Dienstleistung stabil mit hoher Qualität am Markt anbieten, profitieren zukünftig von einem maximalen Intervall zwischen Begutachtungen vor Ort von 24 Monaten. Ebenso sind im Vergleich zu den aktuellen Regelungen für solche Stellen insgesamt weniger Begutachtungstage vor Ort vorgesehen.

DAkkS nutzt Spielraum bei Begutachtungsintervall

Das neue Konzept sieht vor, dass Wiederholungsbegutachtungen im Intervall von vier Jahren durchgeführt werden. Zwischenzeitlich wird ergänzend dazu im Abstand von 24 Monaten eine Vor-Ort-Überwachung erfolgen. Damit orientiert sich die DAkkS am nach DIN EN ISO/IEC 17011 maximal möglichen Intervall für Vor-Ort-Begutachtungen einer Konformitätsbewertungsstelle.

Die DAkkS behält sich jedoch vor, zusätzliche Überwachungstätigkeiten vorzunehmen, sofern die Anforderungen an Stabilität und Qualität der angebotenen Dienstleistung der Konformitätsbewertungsstelle aus Sicht der DAkkS nicht erfüllt werden. Die DAkkS übt damit den ihr eingeräumten Ermessenspielraum aus. Sie tut dies aufgrund objektiver Kriterien, wie z. B. Feststellungen im Rahmen einer Begutachtung, Rückmeldungen Dritter (z. B. Beschwerden) oder Rückmeldungen der Stelle selbst.

Bundesministerium erarbeitet neue Gebührenverordnung

Voraussetzung für die Einführung des Überwachungskonzeptes ist das Inkrafttreten der Gebührenverordnung, die zurzeit als Nachfolger der aktuellen Kostenverordnung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellt wird. Eine dritte wesentliche Änderung ist die Entfristung der Akkreditierung, die zeitgleich mit der Gebührenverordnung und dem Überwachungskonzept eingeführt werden soll.

Akkreditierungen in Zukunft ohne "Ablaufdatum"

Die Laufzeit erteilter Akkreditierungen soll zukünftig nicht mehr auf fünf Jahre befristet sein. Eine erteilte Akkreditierung gilt dann solange, bis sie durch die DAkkS entzogen, eingeschränkt, ausgesetzt oder im Rahmen einer Erweiterung oder Änderung aktualisiert wird. Der Vorteil für die akkreditierten Stellen: Konformitätsbewertungsstellen laufen nicht mehr Gefahr, dass ihre Akkreditierung vor der Erteilung einer Reakkreditierung "ausläuft". Für Änderungen von Akkreditierungen muss weiterhin ein Antrag gestellt werden. Ab dem Inkrafttreten der neuen "Entfristungs-Regelung" werden Akkreditierungen dann nur noch unbefristet erteilt. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Akkreditierungen mit Befristung können auf besonderen Antrag "entfristet" werden.

Änderungen für das Jahr 2016 geplant

Grundvoraussetzung für die vorgesehenen Anpassungen ist das Inkrafttreten der neuen Gebührenverordnung. Die DAkkS rechnet damit im Laufe des Jahres 2016. Entfristung und neues Überwachungskonzept werden dann zeitgleich dazu eingeführt, sodass ein geregelter Übergang von "alt" nach "neu" gewährleistet ist.

» Weiterführende Informationen

Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)