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20.05.2024

12.03.2015

Datenbank für mehr Transparenz bei Tierversuchsvorhaben vorgestellt

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Die Dritte Novelle des Tierschutzgesetzes sieht vor, dass Tiere beim Einsatz für wissenschaftliche Zwecke besser geschützt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erhielt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Öffentlichkeit über alle genehmigten Tierversuchsvorhaben in Deutschland zu informieren. Dazu hat das BfR die Datenbank AnimalTestInfo entwickelt und online gestellt. "Mit dieser Datenbank kann sich jeder schnell und umfassend über genehmigte Tierversuchsvorhaben informieren", sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. "Die BfR-Anwendung stellen wir ab sofort auch anderen europäischen Mitgliedsstaaten, die die Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere umsetzen, zur Verfügung." Das BfR hat diese Initiative in einem Artikel im Wissenschaftsmagazin "Nature" veröffentlicht

In der Europäischen Union werden jährlich circa 12 Millionen Tiere für wissenschaftliche Experimente eingesetzt, allein 3 Millionen davon in Deutschland. Dem Anspruch, Tierversuche durchzuführen, stehen neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Fähigkeiten von Tieren gegenüber, Schmerzen, Leiden, Ängste und dauerhafte Schäden zu empfinden und auszudrücken.

Am 1. Februar 2013 hat der Bundesrat das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes gebilligt. Dieses Gesetz setzt auf nationaler Ebene die Ziele der Europäischen Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere um. Zu den besonderen Zielen der neuen Gesetzgebung gehört die konsequente Umsetzung des 3R-Prinzips, d.h. die Vermeidung von Tierversuchen durch den Einsatz von Alternativmethoden (Replacement), Verringerung der Anzahl der Versuchstiere auf das Minimum (Reduction) und Verminderung des Leidens der Versuchstiere (Refinement).

Die Datenbank AnimalTestInfo enthält allgemeinverständliche Zusammenfassungen über alle Tierversuchsvorhaben in Deutschland, deren Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsinstituten der Universitäten, der Industrie und des Bundes beantragt und von den zuständigen Behörden der Bundesländer genehmigt wurden. Die Antragsteller sind für den Inhalt der vom BfR veröffentlichten Projektzusammenfassung selbst verantwortlich.

Diese Zusammenfassungen enthalten Informationen darüber, welchem Zweck die Tierversuche dienen, was experimentell geplant ist, welcher Nutzen aus den Tierversuchen hervorgehen könnte und welche Auswirkungen auf die Tiergesundheit zu erwarten sind. Angegeben werden auch die Anzahl und die Art der zur Verwendung vorgesehenen Tiere (Mäuse, Ratten usw.) sowie alle getroffenen Maßnahmen, um die Verwendung von Tieren im Voraus zu vermeiden, deren Zahl im Versuch zu vermindern oder ihr Wohlergehen zu verbessern. Nach diesen Kriterien kann in der Datenbank gesucht werden.

Am BfR ist auch die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) angesiedelt.

» Originalpublikation

» Link zur Datenbank

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)