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29.05.2024

20.01.2011

Deutschland Spitzenreiter bei den CLP-Meldungen

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Deutschland ist Spitzenreiter bei den Meldungen nach der europäischen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen kurz CLP-Verordnung. Hier lief die Frist für die Meldung von bestimmten Stoffen in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis am 3. Januar 2011 ab. Bis dahin gingen rund 3,1 Millionen Meldungen für etwa 24.500 Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki ein. Mit rund 800.000 Meldungen liegen Firmen aus Deutschland vorn. Es folgen Unternehmen aus Großbritannien und Frankreich. Insgesamt meldeten mehr als 6.600 Unternehmen aus der europäischen Union mindestens einen Stoff.

Nach der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen kurz CLP-Verordnung müssen Hersteller und Importeure bestimmte Stoffe, die vermarktet werden, an die ECHA melden. Hier lief die Frist für Hersteller und Importeure von bestimmten Stoffen und Gemischen am 3. Januar 2011 ab. Zu melden waren die folgenden in Verkehr gebrachten Stoffe, und zwar alle registrierungspflichtigen Stoffe, alle Stoffe, die zwar nicht registrierungspflichtig, aber gefährliche Eigenschaften haben, unabhängig von der Menge, und alle Stoffe in Gemischen, sofern diese zu einer Einstufung des Gemischs führen.

Weiterhin sind seit dem 1. Dezember 2010 alle Stoffe, die die genannten Kriterien erfüllen, spätestens einen Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu melden. Wurde bereits ein Registrierungsdossier für einen Stoff zum 1. Dezember 2010 eingereicht, das die entsprechenden Informationen enthält, so ist diese Meldung nicht mehr notwendig.

Was ist CLP?

CLP - das steht für Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, auch GHS-Verordnung genannt (abgeleitet durch die Implementierung des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen in die EU), ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Die weltweite Harmonisierung von Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (GHS der UN) für das Inverkehrbringen und die Verwendung einerseits und für den Transport andererseits soll neben dem Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt auch zu einer Vereinfachung des Welthandels führen.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)