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31.05.2024

19.01.2006

Neues vom Ausschuss für Gefahrstoffe: Neufassungen der TRGS 612, 420 und 900

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Nicht sachgemäßes Arbeiten mit dichlormethanhaltigen Abbeizern führt zu Gesundheitsschäden bis hin zu Todesfällen. Der AGS hat deshalb die TRGS 612 "Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für dichlormethanhaltige Abbeizmittel" neu gefasst und gibt dort Hinweise zum Ersatz von DCM-Abbeizern und zum sicheren Umgang mit diesen Produkten.

Die TRGS 420 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Verfahrens und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die betriebliche Arbeitsbereichsüberwachung" wurde an die neue Gefahrstoffverordnung angepasst und beschreibt, wie VSK zu erarbeiten und anzuwenden sind. VSK geben dem Arbeitgeber für definierte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen praxisgerechte Festlegungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, eine Beschreibung geeigneter Schutzmaßnahmen und Festlegungen zu ihrer Wirksamkeitskontrolle. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung hinsichtlich der dermalen und der inhalativen Exposition sowie der Brand- und Explosionsgefahren eingehalten werden. Vorschläge für Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien können z.B. von den Ländern, den Berufsgenossenschaften, Berufsverbänden oder auch von Betrieben aufgestellt werden und dem AGS zur Beschlussfassung und Veröffentlichung durch das BMAS zugeleitet werden.

Der Arbeitsplatzgrenzwert gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Technisch abgeleitete Grenzwerte gibt es nach GefStoffV nicht mehr. Entsprechend wurde die TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" grundlegend überarbeitet und enthält nach dem ersten Arbeitsschritt nun rund 290 überprüfte Einträge. Eine ganze Reihe von Einträgen aus der bisherigen TRGS 900 wurde in eine Bearbeitungsliste aufgenommen und wird ebenfalls überprüft.

Soweit der AGS Begründungen für Arbeitsplatzgrenzwerte erarbeitet hat, werden sie nunmehr als Beschluss des AGS im Internet bekannt gemacht

» TRGS 420

» TRGS 900

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)