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20.05.2024


Thema: Brauche dringend Hilfe! Nachweis von Rosmarinöl erforderlich!

Autor(in): Oliver Bergmann am 02. Februar 2004 um 21:53:44

Wir stehen in einem Gerichtsverfahren, in dem die beklagte Gegenseite behauptet, es sei kein Rosmarin in dem Produkt und zahlt nicht. Sie hat ein Gutachten vorgelegt: In dem nur ein Satz steht: "Wenn Rosmarin enthalten ist, dann nur in Spuren." Jetzt müssen wir Nachweisen, dass wirklich Rosmarin in dem Produkt ist. Es ist tatschlich Rosmarinöl, Thujaöl, D-PANTHENOL USP, MENTHOL IND. in dem Produkt enthalten, 350g Thujaöl und 30g Rosmarinöl auf 240L.

1. Problem die Analyse müsste bis 11.02.2004 bei Gericht sein.

Können wir den Nachweis führen? (bezahlbar)
Wer macht solche Analysen?
Welches Verfahren ist notwendig?
Was kostet das ca. ?

Vielen Dank im Voraus! Bitte auch an meine e-mail antworten.

MfG Oliver Bergmann