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20.05.2024


Thema: Blindwert-Regelkarten

Autor(in): Thorben Pfeifer am 26. Juli 2005 um 08:59:00

on 26. Juli 2005 um 08:59:00

Zur Qualitätssicherung in der Routineanalytik wird in der einschlägigen, bekannten Literatur mindestens eine Führung von Mittelwert-, Wiederfindungs- und Blindwertkontrollkarten gefordert. Die Führung von Mittelwert- und Wiederfindungskontrollkarten mittels Kontrollstandard bereitet dabei keine Probleme.
Zur Führung einer Blindwert-Regelkarte wird jedoch gefordert, dass dort nicht Analysenergebnisse (z.B. Konzentrationen) eingetragen werden, sondern von ein von Null unterscheidbarer Blindwert (z.B. der Informationswert der Extinktion) eingetragen werden soll. Soweit für mich verständlich, da man bei Angabe der Konzentration Werte unterhalb der Nachweisgrenze angeben müsste!
Weicht man jetzt allerdings auf die Informationswerte aus hat man a) das gleiche Problem und b) sind (z.B. [cps] bei der ICP-OES) Parameter die aufgrund von Änderungen in der Gerätekonfiguration (z.B. Erhöhung des Argonstroms) stark schwanken und daher mit einer große Standardabweichung behaftet sind.

Also, welche Angaben sollen nun in der Regelkarte eingetragen werden?

Wer hat praktische Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt und kann mir bei der Problematik weiterhelfen?