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20.05.2024


Thema: Re: Chemikalienkennzeichnung

Autor(in): anonym am 13.04.2012 um 14:06:26

Antwort auf: Chemikalienkennzeichnung eingetragen von anonym am 05.04.2012 um 11:12:43

Wenn Sie die Chemikalien nicht in Verkehr bringen, brauchen Sie die ältere Klassifizierung nicht zu ändern. Die Gefahren, etc. auf den älteren Gebinden können somit bleiben.
Bei Neu- oder Ersatzbeschaffung sind die Gebinde vom Hersteller entsprechend gekennzeichnet und sollten auch von Ihnen nach GHS/CLP gekennzeichnet werden.
Generell reicht es nicht nur eine Liste der Chemikalien mit den Gefahren an den Schrank zu hängen. Die Kennzeichnung muss auf die Gefäße.

Natürlich ist es immer eine gute Sache zusätzlich noch diese Liste zu haben.

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