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19.05.2024

27.10.2016

Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln - ein Marktüberblick in Baden-Württemberg und im Internet

Claudia Baumung , Susanna Mayer , Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe


Halten die Hersteller von kosmetischen Mitteln aus Baden-Württemberg die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Nanomaterialien ein? Welche Produkte gibt es und welche Nanomaterialien werden eingesetzt? Wie sieht es mit dem Angebot solcher Produkte im Internet aus? Wie können Nanomaterialien im Labor untersucht werden? Diese Fragen hat das CVUA Karlsruhe in einem Projekt aufgegriffen und ausgewertet.

Nanomaterialien in Kosmetika sind eines der am häufigsten diskutierten Anwendungsbeispiele der Nanotechnologie in den Medien, da die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt mit ihnen in Kontakt kommen. Am häufigsten werden Nanomaterialien wie Titandioxid, Zinkoxid und MBBT (Methylene-bis-benzotrazolyl-tetra-methylbutyl-phenol) als Lichtfilter (UV-Schutz) in Sonnenschutzmitteln eingesetzt. In Zahncremes oder Wimperntuschen können Nanomaterialien als Putzkörper (Silica) oder Farbstoff (Carbon black) ebenfalls zum Einsatz kommen.

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, auch als europäische Kosmetikverordnung oder kurz EU-KVO bezeichnet, ist im Juli 2013 in der Europäischen Union vollumfänglich in Kraft getreten. Sie hat im Vergleich zu anderen Bereichen, wie z.B. Lebensmitteln, den Einsatz von Nanomaterialien genau reguliert (s. Infokasten am Ende des Berichts). Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat 2014 die Studie "Marktübersicht für Produkte mit Nanotechnologie in Baden-Württemberg" in Auftrag gegeben. Ein großer Teil der Studie über kosmetische Mittel wurde im Jahr 2015 am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUA Karlsruhe) durchgeführt. Im Rahmen des Projekts hat das CVUA Karlsruhe die gesetzlichen Anforderungen an die Hersteller in Bezug auf Nanomaterialien überprüft und eine Laboruntersuchung in Auftrag gegeben.


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