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30.04.2024

15.03.2018

Zur Entstehungsgeschichte von REACH - Wie vor 50 Jahren alles begann

Dr. Suzanne Wiandt , Dr. Claus Haas, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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Die REACH-Verordnung ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft trat. Insbesondere durch die Einrichtung der zentralen Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki hat die Verordnung in den vergangenen zehn Jahren das bis dahin gültige Chemikalienrecht umfassend geändert und harmonisiert.

Die Abkürzung REACH steht für Registrierung, Evaluierung (Bewertung), Autorisierung (Zulassung) von Chemikalien. Bei der Registrierung müssen alle Stoffe, die in mehr als einer Tonne pro Jahr (t/a) in die EU eingeführt oder dort hergestellt werden, von jedem Hersteller und Importeur bei der ECHA erfasst werden. Bei der Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen ist neben der Registrierung außerdem eine Zulassung vorgesehen. Auch die Beschränkung, mit der die Bedingungen für die Herstellung, die Verwen-dung oder das Inverkehrbringen bis hin zum Verbot eines Stoffes geregelt werden, ist ein wesentlicher Teil von REACH. Die letzte wichtige Säule ist die Evaluation, also die Bewertung von Stoffen und Registrierungsdossiers.

Nur qualitätsgesicherte Daten lassen auch eine adäquate weitere Regulierung zu. Stoffe, bei denen eine Besorgnis vermutet wird, deren Datenlage aber nicht ausreicht, um diese Annahme zu rechtfertigen, können einer Stoffbewertung unterzogen werden. So können von einem Registrant oder Registrantenkonsortium weitere über die Standarddaten hinausgehende Informationen zu einem Stoff angefordert werden.


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