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03.05.2024

26.09.2013

Marine und Süßwasser Biotoxine (Algentoxine)

Dr. Gerhard Thielert , Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen

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Marine Biotoxine werden von mikroskopisch kleinen, einzelligen Algen (Dinoflagellaten, Diatomeen) gebildet, die zu den Vertretern des Phytoplanktons gehören und somit am Beginn der Nahrungskette stehen. Die von bestimmten Arten produzierten Toxine können sich in Muscheln anreichern und nach Verzehr der kontaminierten Muscheln beim Menschen zu schweren Erkrankungen führen. Deshalb wurden von der Europäischen Kommission in der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Grenzwerte und Analysenmethoden für Algentoxine in lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken festgeschrieben.

Zu Beginn des Jahres 2011 wurde in der EU-Verordnung Nr. 15/2011 eine chemisch-analytische Methode (HPLC/MS/MS) als Referenzmethode zur Bestimmung von DSP-Toxinen (= fettlösliche Muscheltoxine) verankert und damit der Tierversuch mit Mäusen abgelöst.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte ein internationales Expertengremium beauftragt, alle Muscheltoxine einer Überprüfung ihrer Toxizität zu unterziehen und unter Berücksichtigung der Verzehrsmengen deren tägliche maximale Aufnahmemengen festzulegen. Nach den Äußerungen dieses Gremiums müssten die bestehenden Höchstmengen für die meisten Toxine gesenkt werden.


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