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20.05.2024

22.09.2022

Erfassen Sie schon Ihre Arbeitszeiten?

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Gerichtsurteil
Urteil zur Zeiterfassung (Pixabay [CCO])
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 mit einem Satz in einer Pressemeldung eine kleine Lawine der Empörung ausgelöst. In einem Verfahren ging es um die elektronische Erfassung von Arbeitszeiten in einem Betrieb, wozu ein Betriebsrat den eigenen Arbeitgeber per Klage zwingen wollte, weil dieser sich dagegen wehrte. Die Klage wurde abgewiesen, aber der Betriebsrat hat dennoch gewonnen. Wie kann das sein?

Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Arbeitgeber generell dazu verpflichtet sind, ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter einzuführen. Das Gericht berief sich dabei auf die Grundrechtecharta der Europäischen Union und die EU-weit geltende Arbeitszeitrichtlinie. Denn nur so ließe sich überprüfen, ob die vertraglich verabredeten und zulässigen Arbeitszeiten eingehalten würden.

Das Urteil war bewusst zum Schutz der Arbeitnehmer vor Missbrauch und Ausbeutung erlassen worden. Nur hatte Deutschland es - wie schon häufiger bei EU-Richtlinien geschehen - nicht zeitnah umgesetzt. Daher musste mal wieder ein Gerichtsurteil gefällt werden. Das kennen wir ja bereits vom berühmten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu den zu laschen Klimaschutzzielen, die nachfolgende Generationen in unzulässiger Weise benachteiligen. Damals konnte der Bundestag im Anschluss an die Urteilsverkündung ganz schnell ein Gesetz verabschieden und so wird es wahrscheinlich im aktuellen Fall auch kommen.

Warum hat der Betriebsrat nun verloren und doch gewonnen? Das Bundesarbeitsgericht hat seine Klage abgewiesen, weil man nichts einklagen kann, was sowieso schon gesetzlich vorgeschrieben ist, im konkreten Fall durch das angesprochene Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Klingt nach juristischer Haarspalterei, hat aber weitreichende Folgen für jedes Arbeitsverhältnis in Deutschland. Denn es ist sofort umzusetzen, sonst kann jeder Arbeitnehmer klagen!

Der jetzt einsetzende Shitstorm ist bemerkenswert: Arbeitgeber klagen, dass man das ja gar nicht kurzfristig umsetzen könne und sie sowieso schon an Bürokratie ersticken. Arbeitnehmer fühlen sich überwacht und gegängelt, obwohl sie sich aus meiner Sicht eigentlich freuen müssten. Für Minijobs gilt die Zeiterfassung ja schon länger, weil nur so gewährleistet ist, dass man wirklich den Mindestlohn erhält. Wobei es hier leider immer noch Verstöße gibt, weil Zeiten absichtlich manipuliert werden.

Die interessante Frage, die sich mir stellt: Wie lässt sich heute, in Zeiten von Home Office und ständiger digitaler Erreichbarkeit, die Arbeitszeit überhaupt noch sinnvoll erfassen? Man kann schließlich immer schnell während der vereinbarten Arbeitszeit einen privaten Termin einschieben oder vielleicht etwas einkaufen gehen. Anderenfalls aber auch nachts und am Wochenende arbeiten. Und was ist, wenn der Chef um 21 Uhr eine Mail schreibt, die eine Mitarbeiterin dann noch schnell beantwortet, um keine Nachteile im Job zu haben? Oder, wenn sie ständig auf das Firmen-Handy schaut, ob nicht noch etwas Wichtiges reinkommt, das direkt erledigt werden sollte. Andere wiederum prüfen im Urlaub ständig ihre geschäftlichen Mails, um nichts zu verpassen oder nicht gleich am ersten Arbeitstag nach dem Urlaub bei 500 Mails im Posteingang kurz vor dem Burnout zu stehen?

Einige Unternehmen untersagen solche Kontaktaufnahmen nach Feierabend oder im Urlaub bzw. Mitarbeiter sind nicht zum Antworten außerhalb ihrer Arbeitszeiten verpflichtet. Aber tut man es nicht vielleicht trotzdem? Dann würde nur noch das Abschalten des Mailservers helfen, wenn die nötige Eigendisziplin von beiden Seiten nicht vorhanden ist. Oder wie gehen Sie damit um?

Der Ingenieur und Aphoristiker Helmut Glaßl hat auch zu diesem Thema einen passenden Spruch auf Lager, der das Problem sehr schön auf den Punkt bringt:

Die Nicht-Erreichbarkeit - der neue Luxus in der digitalen Arbeitswelt.
Helmut Glaßl (*1950)

» Über 1000 Zitate von Helmut Glaßl

» Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung gilt ab sofort

Autor:  

Dr. Torsten Beyer

Dr. Torsten Beyer


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