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24.05.2018

DSGVO: Chaos mit fünf Buchstaben oder eine wirkliche Verbesserung des Datenschutzes?

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Wenn man die teils hektischen Aktivitäten von vielen Webseitenbetreibern und Newsletterversendern in den letzten Wochen und Monaten beobachtet, gewinnt man den Eindruck, dass eigentlich keiner genau weiß, wie genau die neue Datenschutzgrundverordnung angewendet werden muss. Jeder, auch in der Laborbranche, handhabt es nach meinem Gefühl anders, weil auch Juristen keine einheitlichen Empfehlungen geben (können). Und manches klingt für mich ziemlich praxisfremd, weil es die Nutzung des Internet sehr unkomfortabel macht (z.B. Cookie-PopUp).

Hier nur ein paar Fragen, die momentan eigentlich niemand seriös beantworten kann:

  • Über was muss ich Webseitenbesucher alles informieren und vor allem wie?
  • Muss ich meine Newsletter-Abonnenten erneut um Erlaubnis fragen?
  • Darf ich Leads überhaupt noch nutzen oder an Händler weiterleiten?
  • Muss ich meine Webseite zwingend verschlüsseln?
  • Wie muss ich geschäftliche Mails zukünftig rechtssicher kennzeichnen?
  • Muss ich das Cookie-PopUp auf allen Seiten einblenden und was mache ich, wenn Nutzer es nicht anklicken?
  • Was muss ich intern alles dokumentieren?
  • Gibt es eine neue Abmahnwelle?
  • Brechen die Datenschutzbehörden unter zahllosen Anfragen und Beschwerden zusammen?

Das einzige, was man mit Sicherheit sagen kann: die Datenschutzerklärungen werden unter anderem wegen der vielen Hinweise auf Opt-Out-Möglichkeiten für Tracking, Cookies, Zählpixel etc. um ein Vielfaches länger. Wobei man sich fragen kann: Wer hat das bisher gelesen? Wer versteht das überhaupt noch alles? Und wer will das eigentlich alles wissen?

Viele Webseiten, gerade im Bereich der Medien und Information, sind werbefinanziert und müssen Einnahmemöglichkeiten über Werbung generieren, um den Betrieb ihrer Dienste überhaupt zu ermöglichen. Das müssten eigentlich alle Nutzer wissen, denn die einzig mögliche Alternative - kostenpflichtige Abos - werden von den Nutzern mit großer Mehrheit abgelehnt und haben sich meines Wissens nach noch nirgendwo in der Breite so durchgesetzt, dass auch kleinere Portale davon leben könnten.

Und wenn einige Medien ihre Seiten und Newsletter nun aufgeben, da sie aufgrund der Auflagen oder der allgemeinen Panik ihre Dienste ganz einstellen - wie auch schon gesehen - ist damit auch niemandem geholfen.

Meiner Meinung nach wollte man mit dieser durchaus sinnvollen gesetzlichen Neuregelung die großen globalen Player wie Google, Facebook oder Amazon und vor allem deren Geschäftsmodell, das auf dem Sammeln, Auswerten und Nutzen unendlich vieler Daten zur Maximierung ihres Gewinns beruht, treffen. Aber genau die werden sich Hintertüren schaffen oder eine Armee von Anwälten beauftragen, um eingereichte Klagen abzuwehren. Das kann sich eine kleine Seite nicht leisten...
Eine Lösung für das aktuelle Dilemma weiß ich leider auch nicht, wahrscheinlich müssen wir einfach die nächsten Wochen und Monate erst einmal abwarten. Nach Ansicht der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff wird es fünf bis sechs Jahre dauern, bis Rechtsklarheit bei den neuen Datenschutzbedingungen herrscht (siehe gestrige Meldung auf Golem.de)

Ich finde das folgende -schon etwas ältere - Zitat aus dem Jahr 2007 der ehemaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ganz passend für die aktuelle Unsicherheit. Viele Webseitenbetreiber wären mit einer solchen Regelung sicher sehr zufrieden, die meisten Nutzer wohl eher nicht:

Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert.
Brigitte Zypries (*1953)

» Gesetzestext der Datenschutz-Grundverordnung (Stand 27.04.2016)

» Golem.de: Voßhoff fordert Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen

Autor:  

Dr. Torsten Beyer

Dr. Torsten Beyer


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