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31.05.2024

24.05.2016

Unsinnige Anschreiben bezüglich Mindestlohngesetz

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In regelmäßigen Abständen erhalte ich Briefe von Anzeigenkunden, in denen ich aufgefordert werde, schriftlich zu erklären, dass ich meinen Mitarbeitern den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € bezahle. Außerdem soll ich unsere Kunden von allen juristischen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Mindestlohngesetz freistellen, die durch unser Fehlverhalten entstehen könnten. Alleine die pauschale Unterstellung eines solchen Verstoßes finde ich schon unverschämt, denn wir halten uns natürlich an geltendes Recht!

Auch von anderen Unternehmen ist mir bekannt, dass sie Aufforderungen zur Ausstellung solcher Bescheinigungen regelmäßig erhalten. Nicht selten antwortet man darauf aus Angst den Kunden vielleicht zu verlieren. Ich frage mich, warum Unternehmen auf diese Art sinnlos eigene Arbeitszeit, Geld und die Zeit anderer Unternehmen vergeuden? Denn die meisten dieser Schreiben und die ausgestellten Bescheinigungen sind völlig wertlos und ein Fall für den Reißwolf.

Richtig und gut ist, dass man für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz haftet, wenn man selbst Subunternehmer oder Zeitarbeitsfirmen beschäftigt und Kenntnis davon hat, dass diese keinen Mindestlohn bezahlen. Und genau für diese Fälle sind diese Schreiben gemacht und eine sinnvolle Absicherung. Und wenn ich es richtig gelesen habe, können nur Steuerberater solche Bescheinigungen ausstellen, die Unterschrift des Firmeninhabers nützt gar nichts...

Wenn jemand Anzeigen bei uns schaltet, sind wir aber sicherlich kein Subunternehmer unserer Auftraggeber! Oder muss ich mir zukünftig bei geschäftlichen Bestellungen von Büromaterial in einem Online-Shop erst vom Betreiber schriftlich bestätigen lassen, dass die Mitarbeiter dort den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, bevor ich etwas dort bestellen kann? Wohl kaum!

Das Ganze ist für mich wieder ein Beleg für den typisch deutschen Übereifer und die Absicherung gegen Alles und Jeden. Durch ein bisschen Nachdenken sollte aber jedem schnell klar werden, dass diese Schreiben zumeist sinnfrei sind. Ansonsten müssten in Deutschland Abermillionen solcher Bescheiniungen im B2B-Bereich ausgestellt werden für jedwede Geschäftsbeziehung mit Rechnungsstellung.

Ich musste mir wirklich schon eine Mailvorlage anlegen, um diese regelmäßigen Anfragen schnell zurückweisen zu können. Einen Kunden verloren habe ich dadurch noch nicht, eine Antwort auf meine Mails bekomme ich in der Regel auch nicht. Manchmal kommt ein zweites Schreiben zur Erinnerung, was ich dann ignoriere.

Die Firma BRAND hat auf Ihrer Webseite ein schönes Statement veröffentlicht (s.u.), dem ich nichts mehr hinzufügen kann. Wahrscheinlich war man dort auch wegen der ständigen Schreiben genervt. Und wer es genau nachlesen will, was es damit auf sich hat, der sollte sich bei seiner IHK informieren, um sinnlose Bürokratie zu vermeiden.

» Statement der Firma BRAND zum Mindestlohngesetz (MiLoG)

» IHK-Merkblatt zum gesetzlichen Mindestlohn

Autor:  

Dr. Torsten Beyer

Dr. Torsten Beyer


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