Analytik NEWS
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19.03.2024
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Kurze Einführung zum Thema



Als Arbeitsschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das angestrebte Ziel ist die Arbeitssicherheit.

Der Arbeitsschutz beschäftigt sich mit der Vermeidung von Arbeitsunfällen, der Verringerung ihrer Folgen, dem Gesundheitsschutz und dem personenbezogenen Schutz. Im Betrieb kann er über ein Arbeitsschutzmanagement umgesetzt werden.

Bereiche des Arbeitsschutzes und der Produktsicherheit:

  • Technischer Arbeitsschutz
  • Stofflicher Arbeitsschutz
  • Sozialer Arbeitsschutz
  • Arbeitsmedizin
  • Arbeitspsychologie
  • Produktsicherheit
  • Managementsysteme

Leben, körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Dem wird durch eine umfassende staatliche Rechtssetzung im Arbeitsschutz Rechnung getragen. Die Verantwortung für die Durchführung des Arbeitsschutzes in Betrieb und Verwaltung obliegt den Arbeitgebern. Staatliche Aufsichtsbehörden sollen den Vollzug der Rechtsvorschriften durch die Arbeitgeber überwachen.

Aufgabenbereich der Arbeitsschutzbehörden:

  • Überprüfung von Arbeitsstätten und technischen Einrichtungen
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen
  • Beratung und Weiterbildung von Unternehmern, Betriebsvertretungen und Sicherheitskräften
  • Treffen von Anordnungen
  • Erteilung von Genehmigungen
  • Ahnden von Ordnungswidrigkeiten