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23.04.2024
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Kurze Einführung zum Thema



Sicherheitsdatenblätter (SDB) oder Material Safety Data Sheets (MSDS) sind Sicherheitshinweise für den Umgang mit gefährlichen Substanzen am Arbeitsplatz. In der Regel werden für alle chemischen und biologischen Produkte Sicherheitsdatenblätter erstellt, um den Abnehmer der Produkte über Gefährlichkeit oder auch über eine etwaige Ungefährlichkeit zu informieren.

Alle Sicherheitsdatenblätter müssen datiert sein und folgende Rubriken enthalten:

  • Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung
  • Mögliche Gefahren
  • Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Brandbekämpfung
  • Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
  • Handhabung und Lagerung
  • Begrenzung und Überwachung der Exposition /Persönliche Schutzausrüstung
  • Physikalische und chemische Eigenschaften
  • Stabilität und Reaktivität
  • Toxikologische Angaben
  • Umweltbezogene Angaben
  • Hinweise zur Entsorgung
  • Angaben zum Transport
  • Rechtsvorschriften
  • Sonstige Angaben

Gesetzliche Regelungen:

Werden Gefahrstoffe in Betrieben verwendet, müssen Betriebsanweisungen erstellt werden und für die betroffenen Mitarbeiter jederzeit einsehbar sein.

Der Inverkehrbringer eines Produktes ist dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist. Wichtig ist, dass dieses Dokument regelmäßig an den aktuellen Stand des Wissens angepasst wird und in der Landessprache des Inverkehrbringers und Empfängers vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn neue Informationen Auswirkungen auf Risikomanagementmaßnahmen haben, neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden oder Zulassungen oder Beschränkungen erfolgt sind.

Die aktuelle EU-Richtlinie zum EU-Sicherheitsdatenblatt ist die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Fassung vom 06.08.2023). Seit dem 1. Dezember 2010 müssen die SDS der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 entsprechen. Spätestens ab dem 1. Juni 2017 muss Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2015/830 erfüllt sein Die Erstellung von SDB auf der Grundlage der REACH-Verordnung ist in den "Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erläutert. Sie enthält auch Hinweise auf Übergangsfristen für Änderungen, die erforderlich werden. Eingang in das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland findet das EU-Sicherheitsdatenblatt über die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen und die dazu gehörende Technischen Regeln der Reihe 200 "Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen".