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25.04.2024
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Kurze Einführung zum Thema



Die sogenannte RoHS-Richtlinie dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, englisch: Restriction of Hazardous Substances, in Elektro- und Elektronikgeräten. Diese Binnenmarktrichtlinie gilt für alle Mitgliedstaaten der EU in gleicher Weise und darf nicht unterschiedlich interpretiert werden.

Als gefährliche Stoffe gelten gemäß der Richtlinie

  • Blei
  • Quecksilber
  • Cadmium
  • sechswertiges Chrom
  • polybromiertes Biphenyl (PBB) bzw. polybromierter Diphenylether (PBDE)
  • Bis(2-Ethylhexyl)phthalat (DEHP)
  • Benzylbutylphthalat (BBP)
  • Dibutylphthalat (DBP)
  • Diisobutylphthalat (DIBP)

Grenzwert ist jeweils 0,1%, bei Cadmium 0,01%.

Sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte, inklusive Spielzeug und elektrische Glühlampen, sind in der Richtlinie erfasst. Derzeit gilt die Richtlinie 2011/65/EU.