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19.04.2024
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Kurze Einführung zum Thema



Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.

Hauptziel von REACH ist die Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Hier wurden unter der bisherigen Chemikaliengesetzgebung gravierende Schwächen, insbesondere durch Wissenslücken auf dem Gebiet der chemischen Altstoffe gesehen.

Mit REACH wird in diesem Punkt Abhilfe geschaffen: Für chemische Stoffe, die in einer Menge von über 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, sind ausführliche Angaben hinsichtlich Risiken gegenüber Mensch und Umwelt erforderlich.

Neben der Identität des Herstellers/Importeurs und der Identität des Stoffes muss das technische Dossier folgende Informationen enthalten:

  • Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes
  • Informationen zu Herstellung und Verwendung des Stoffes
  • Leitlinien für die sichere Verwendung des Stoffes
  • Prüfung von Sachverständigen
  • Antrag auf Vertraulichkeit bestimmter Informationen
  • Informationen über die Exposition
  • Datensatz je nach Stoffmenge
  • Einfache/qualifizierte Studienzusammenfassung

Bei REACH sind ausschließlich die Unternehmen für die Untersuchung der Chemikalien verantwortlich. Dabei gilt der Grundsatz "no data - no market": Stoffe, zu denen keine ausreichenden Kenntnisse vorliegen, dürfen weder hergestellt noch vermarktet werden.

Eine weitere Besonderheit von REACH ist die Erweiterung der Kommunikation in der Lieferkette. Nachgeschaltete Anwender müssen ihren vorgeschalteten Herstellern oder Importeuren von registrierungspflichtigen Stoffen Informationen über die genaue Verwendung liefern, damit diese die Verwendung in ihren Angaben zur Exposition berücksichtigen und geeignete Risikominderungsmaßnahmen empfehlen können. Die Verwendung wird dann zu einer "identifizierten Verwendung".

Wichtigstes Instrument für die Kommunikation in der Lieferkette bleibt das Sicherheitsdatenblatt. Hier müssen künftig zusätzlich die Registrierungsnummer, ggf. Angaben zur Beschränkung von Verwendungen, zur Zulassungspflicht und die "identifizierten Verwendungen" mit aufgenommen werden.