05.02.2007
Grenzwerte für die gesundheitliche Bewertung von Pflanzenschutzmittelrückständen
Pflanzenschutzmittel durchlaufen in Deutschland ein nationales Zulassungsverfahren. Sie müssen wirksam sein und dürfen bei sachgemäßem Einsatz weder den Anwender noch die Umwelt schädigen. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln dürfen die Gesundheit des Verbrauchers nicht schädigen. Deshalb werden im Ergebnis der Risikobewertung und des Risikomanagements im Rahmen des Zulassungsverfahrens verschiedene Richtwerte festgelegt:
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die aktuellen ADI- und ARfDWerte zusammengestellt, die für die gesundheitliche Bewertung von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln zur Verfügung stehen. Mit diesen Werten gibt das BfR vor allem den amtlichen Einrichtungen der Lebensmittelüberwachung ein Instrument an die Hand, mit dem sie abschätzen können, ob eine Höchstmengenüberschreitung eine Verzehrswarnung zur Folge haben sollte. Weichen im Einzelfall die Grenzwerte der WHO und des BfR voneinander ab, ist hierfür der vom BfR festgelegte Wert maßgeblich.
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung
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