30.10.2006
Verzeichnis der gemäß § 9 Abs. 6 Gefahrstoffverordnung akkreditierten Messstellen und Prüflaboratorien
Die Zuständigkeit für die Bekanntgabe der nach der Gefahrstoffverordnung akkreditierten Messstellen lag bisher beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Nach in Kraft treten der neuen Gefahrstoffverordnung am 01.01.2005 ist eine Veröffentlichung im Bundesarbeitsblatt nicht mehr vorgeschrieben.
Die Akkreditierungen erfolgten auf der Basis der "Richtlinien für die Akkreditierung von Messstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts gemäß § 9 Abs. 6 Gefahrstoffverordnung" in der jeweils gültigen Fassung sowie der DIN EN ISO/IEC 17025.
Die nunmehr vom BUA veröffentlichte Liste der akkreditierten Messstellen umfasst die bisher von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) veröffentlichte Liste sowie die Listen der Deutschen Akkreditierungsstelle Chemie GmbH (DACH) und des Deutschen Akkreditierungssystems Prüfwesen GmbH (DAP).
Die hier aufgeführten Messstellen verfügen über die bestätigte Kompetenz Arbeitsplatzmessungen durchzuführen. Die Liste wird halbjährlich fortgeschrieben.
Quelle: Bundesverband für Umwelt- und Arbeitsschutz e.V.
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