13.06.2005
Spezifischer Einzelstoffanalytik zur Untersuchung von Schwimmbeckenwasser
Die öffentlichen Bäder zählen mit mehr als 250 Mio. Besuchern im Jahr zu den beliebtesten kulturellen Einrichtungen in Deutschland. Aus diesen hohen Besucherzahlen ergeben sich besondere Anforderungen an die Wasserqualität in den Schwimm- und Badebecken. Für die hygienische Sicherheit ist im Beckenwasser eine Mindestkonzentration an freiem Chlor (0,3 bis 0,6 mg/L) vorzuhalten, da jeder Badegast eine Vielzahl von z.T. pathogenen Mikroorganismen in das Beckenwasser einträgt.
Zusätzlich gelangen mit jedem Badegast etwa 1 bis 1,5g organischer Kohlenstoff (TOC) in Form von Haut, Haaren, Kosmetika und Körperflüssigkeiten in das Schwimmbeckenwasser. Ein Teil dieser Stoffe kann Reaktionen mit dem im Wasser vorliegenden Chlor eingehen und sogenannte Desinfektionsnebenprodukte (DNP) bilden. Chloroform stellt hier den bekanntesten Vertreter der DNP dar, der auch in den höchsten Konzentrationen im Schwimmbeckenwasser enthalten ist. Aufgrund des toxikologischen Potentials sollten weniger als 20µg/L von Chloroform und weiteren chlor- und bromhaltigen Trihalogenmethanverbindungen (THM) im Schwimmbeckenwasser auftreten (DIN 19643).
Darüber hinaus sind bisher mehrere hundert Einzelverbindungen als DNP der Chlorung in Laborexperimenten und Proben aus der Wasseraufbereitung nachgewiesen worden. In der Technik werden diese zum großen Teil über den Summenparameter AOX, d.h. als an Aktivkohle adsorbierbare, organisch gebundene Halogene erfasst. Eine Bewertung der toxikologischen Eigenschaften der DNP anhand eines Summenparameters ist jedoch nicht möglich. Für diesen Zweck ist es erforderlich, Verbindungen mit hohem toxikologischen Potential anhand einer nachweisempfindlichen (sensitiven) und zum Teil sehr selektiven Einzelstoffanalytik zu quantifizieren.
Quelle: Aktuelle Wochenschau
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