19.05.2005
Überblick: Umweltrecht in der Bundesrepublik Deutschland und in der EU
Das Umweltrecht hat sich seit den 1970er Jahren als Rechtsgebiet entwickelt. Wenn auch sein eigenständiger Charakter nicht mehr bestritten wird, so ist es trotzdem nur schwer von anderen Rechtsgebieten abzugrenzen. Umweltrecht ist „Querschnittsrecht“. Um dieses Querschnittsrecht etwas anschaulicher zu machen, stellen wir in dieser Publikation die rechtlichen Grundlagen vor, auf denen das Handeln der öffentlichen Gewalt im Bereich des Umweltschutzes basiert.
Vollständiges Dokument (14 Seiten PDF)
Die Gründungsverträge zu den Europäischen Gemeinschaften (1951 und 1957) enthielten noch keine Bestimmungen für eine gemeinsame Umweltpolitik. Im Boom der Nachkriegsjahre wurden die sich anbahnenden ökologischen Probleme weder national noch international von den Regierungen wahrgenommen. Erst in den siebziger Jahren wuchs auch auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft die Einsicht, dass die grenzüberschreitenden Probleme der Umweltverschmutzung nicht rein national zu lösen sind.
In der nachfolgenden Publikation finden Sie einen Überblick über die Entwicklung, die Akteure, die Prinzipien sowie die Instrumente aber auch die Defizite des Europäischen Umweltrechts.
Vollständiges Dokument (13 Seiten PDF)
Quelle: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz
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