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28.03.2024
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Kurze Einführung zum Thema



Die Gute Laborpraxis (GLP) ist ein Qualitätssicherungssystem, das sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Rahmenbedingungen befasst, unter denen nicht-klinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden sowie mit der Aufzeichnung, Archivierung und Berichterstattung der Prüfungen. Das Chemikaliengesetz schreibt die Einhaltung der GLP nicht nur für Industriechemikalien vor, sondern erfasst auch weitere chemische Substanzen sowie Stoffe biologischer Herkunft und ihre Anwendungsbereiche.

Die Grundsätze der GLP stellen einen Sicherheitsrahmen für die Qualität der chemisch-physikalischen Prüfungen und der Toxizitätsbestimmungen dar. Mit GLP soll die Zuverlässigkeit der bei den Bewertungsbehörden eingereichten Daten gewährleistet werden.

Die GLP-Bundesstelle im BfR ist zuständig für die Koordinierung und Harmonisierung GLP-relevanter Fragen im nationalen und internationalen Bereich sowie für die Überwachung bestimmter GLP-Prüfeinrichtungen im In- und Ausland.

Gesetzliche Aufgaben der GLP-Bundesstelle Labor:

  • Durchführung von GLP-Inspektionen in Prüfeinrichtungen von Bundesbehörden
  • Auf Antrag Erteilung einer GLP-Bestätigung zur Vorlage bei deutschen Bewertungsbehörden
  • Erstellung, Führung, Fortschreibung und Veröffentlichung eines Verzeichnisses der von deutschen Inspektoren inspizierten Prüfeinrichtungen in Deutschland und Drittländern
  • Sammlung und Auswertung der Inspektionsberichte der Inspektionsteams der Länder und Erstellung von Statistiken
  • Erstellung des jährlichen Berichtes an die EU- und die OECD-Mitgliedstaaten
  • Fachliche Beratung der Bundesregierung und der Länder