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25.04.2024
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Kurze Einführung zum Thema



Mit dem Begriff Akkreditierung wird der Vorgang bezeichnet, bei dem eine dazu berechtigte Institution anderen Einrichtungen oder auch Gruppen, Personen oder Maßnahmen bescheinigt, dass sie für das Erfüllen vorgegebener Aufgaben nützliche Eigenschaften besitzen. Zu den Voraussetzungen für die Akkreditierung kann nicht nur die gewünschte spezifische Eigenschaft gehören, sondern auch, dass etwa die Realisierung der Zertifizierungsnormen nach ISO bereits vorliegen.

In Deutschland ist die dazu berechtigte Institution die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) .