Thema: Re: Derivatisierungsvorschrift für Glycin??
Autor(in): Ute Herber am 07. Februar 2002 um 15:57:46
Antwort auf: Derivatisierungsvorschrift für Glycin?? eingetragen von Michael Stroekens am 07. Februar 2002 um 12:34:43
Hallo!
Im Handbuch der HPLC,Teil 1 von K.K. Unger und E. Weber (Hrsg.) (GIT-Verlag 1995) gibt es eine Vorschrift zur Derivatisierung von Aminosäuren mit OPA.
0,5 m Natriumboratpuffer pH 9,5: 2,515 wasserfreies Natriumborat in 100 ml Wasser lösen, pH-Wert (falls nötig) mit 1 n HCl einstellen, anschliessend Lösung 5 min kochen. Der Puffer ist bei Raumtemperatur in einem geschlossenen Gefäß längere Zeit stabil.
OPA-Reagenz: 100 mg o-Phthaldialdehyd in 9ml Methanol lösen, 1 ml Natriumboratpuffer pH 9,5 zugeben, anschliessend 100 µl 2-Mercaptoethanol zugeben. Das Reagenz sollte täglich frisch hergestellt werden.
Derivatisierung: Zu 460 µl Probe 200 µl Boratpuffer pH 9,5 und anschliessend 100 µl OPA-Reagenz zugeben. Der pH-Wert der Mischung muss 9-9,5 betragen. 200 Sekunden Reaktionszeit abwarten, 50 µl 0,75 m HCl zugeben (Stoppen der Reaktion) und mischen. Der pH-Wert muss jetzt 7-7,5 betragen. 100 µl dieser Reaktionslösung werden dann mit 400 µl des Starteluenten gemischt und 20 µl der Lösung werden in die HPLC injiziert.
Viel Spass beim Testen!
MfG
Ute Herber
- Re: Re: Derivatisierungsvorschrift für Glycin?? Michael Stroekens 07.02.2002
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